Es hatte solche Spaß gemacht, meinen Mandanten in der Nebenklage zu vertreten. Zur Erinnerung: er und sein Kumpel waren mal zur falschen Zeit am falschen Ort und hatten hierfür ordentlich was auf die Mütze bekommen. So ordentlich jedenfalls, dass der Arm des Kumpels gleich zweifach gebrochen war, die Brille meines Mandanten ins Altglas gehörte und mein Mandant selbst diverse Blessuren zu beklagen hatte. Die vier Angeklagten, die ihre Einlassungen nicht aufeinander abgestimmt und folglich - nenne wir es mal interessante - Einlassungen zum Besten gegeben hatten, räumten schließlich die Tatvorwürfe ein und damit ging ein Glanzstück mitteldeutscher Verteidigerkunst zu Ende.
Heute wurde der Nachkriegsschauplatz verhandelt: einer der ehemaligen Angeklagten sowie dessen Freundin hatte meinen Mandanten beschuldigt, Stunden nach der rüden Behandlung an den Tatort zurückgekehrt zu sein. Er soll dem ehemaligen Angeklagten eine Pistole an den Kopf gehalten haben um sich für seinen Kumpel zu rächen. Die Pistole habe er aber irgendwann wieder eingesteckt und dann habe man sich noch friedlich unterhalten. Mein Mandant staunte nicht schlecht, als ihm wegen dieses angeblichen Vorfalls ein Strafbefehl ins Haus flatterte.
Die Verhandlung über den Einspruch gegen diesen Strafbefehl fand heute statt. Mein Mandant bestritt die Tat. Er habe an diesem Abend schon genug Schläge kassiert und ein Zurückkehren an den Tatort (noch dazu alleine) wäre ihm viel zu gefährlich erschienen. Eine Waffe habe er nie besessen, viel weniger habe er jemals einer anderen Person eine Waffe an den Kopf gehalten.
Die beiden Zeugen der Anklage schilderten einen Tatablauf, der mit ihren Angaben im Ermittlungsverfahren schon schwerlich in Übereinklang zu bringen war. Die Freundin, die das Geschehen angeblich beobachtet haben will, konnte weder erklären, weshalb sie angesichts eines Pistole am Kopf ihres Liebsten nicht sofort die Polizei verständigte, noch vermochte sie sich an die Pistole selbst erinnern.
Erfreulicherweise aber konnte sich die Mutter meines Mandanten noch daran erinnern, dass er völlig aufgelöst und lädiert zuhause angekommen war und sie noch bis in die frühen Morgenstunden mit ihm in der Küche gesessen hatte. Als ihr Sohn dann ins Bett gegangen sei, sei sie selbst noch so aufgewühlt gewesen, dass sie selbst sich gar nicht mehr schlafen gelegt habe. Ein Verlassen des Hauses durch ihren Sohn hätte sie sicher bemerkt.
Das Gericht sprach meinen Mandanten aus tatsächlichen Gründen frei.
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