Die heutzutage politisch völlig inkorrekten 10
kleinen Negerlein, die in meiner Kindheit noch fester Bestandteil des
Liederbuchs waren und nach denen eine deutsche Ausgabe eines Kriminalromans von
Agatha Christie tituliert wurde, sind ein Zählreim mit 10 Strophen, in dem je
nach Ausgestaltung ein Negerlein nach dem anderen das Zeitliche segnet, so dass
am Ende keines mehr da ist (eine eher strafrechtliche Variante) oder aber das
letzte Negerlein flugs eine Großfamilie gründet, die den 10-er Bestand wieder
herstellt (also was für die Familienrechtler).
An diesen Zählreim erinnert mich Dasjenige, was
sich unlängst im ABM-Verfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts
Koblenz ereignete. Ein weiterer Schöffe wurde erfolgreich wegen Besorgnis der
Befangenheit abgelehnt und wird daher nicht weiter an der Hauptverhandlung
teilnehmen.
Doch von Anfang an:
Man startete im August 2012 mit drei
Berufsrichtern, einem Ergänzungsrichter, zwei Hauptschöffen und zwei
Hilfsschöffen. Hintergrund einer solch großen Besetzung ist, dass bei auf
längerer Zeit angelegten Verfahren stets damit gerechnet werden muss, dass ein
Richter beispielsweise wegen Erkrankung ausfällt mit der Folge, dass das
Gericht bei Minimalbesetzung dann nicht mehr ordnungsgemäß besetzt wäre und der
Prozess von vorne begonnen werden müsste.
Schon recht zeitig, nämlich am Nikolaustag des
Jahres 2012 war das Klassenziel für einen der Hauptschöffen erreicht – er hatte
den beiden Staatsanwälten eine Freude machen wollen, indem er ihnen je einen
Schokoladennikolaus auf den Tisch gestellt hatte. Diese eindeutige
Sympathiebekundung in Richtung der Strafverfolger brachte ihm einen
erfolgreichen Befangenheitsantrag ein. Er schied aus dem Verfahren aus.
Eine entsprechende Strophe bei den kleinen
Negerlein würde übertragen auf das ABM-Verfahren etwa wie folgt lauten:
8 kleine Richterlein
Die gingen frisch zu Werk
Das eine schenkt dem Staatsanwalt
Nen Schokoladenzwerg
So geht es nicht, mein lieber Freund
Das ist echt übertrieben
Der Antrag, der war richtig gut
Da waren´s nur noch sieben.
2014 schied ein Berufsrichter wegen Erreichens
der Altersgrenze aus.
7 kleine Richterlein
Es war echt wie verhext
Denn jünger wurden sie auch nicht
Da waren´s nur noch sechs.
Vergangene Woche stellte ein Angeklagter einen
Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen, nachdem er beobachtet hatte, dass
dieser während der Hauptverhandlung ein Mobiltelefon benutzte.
Der Angeklagte befürchtete laut der Strafkammer
zu Recht, der Schöffe habe sich mangels uneingeschränkten Interesses an der
Beweisaufnahme bereits auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt. Es komme nicht
darauf an, ob die Aufmerksamkeit des Schöffen tatsächlich eingeschränkt gewesen
sei. Aus der maßgeblichen Sicht des Angeklagten habe der Schöffe den Eindruck
der Gleichgültigkeit gegenüber dem Inhalt der Beweisaufnahme und damit auch
gegenüber den berechtigten Belangen des Angeklagten erweckt.
Also:
6 kleine Richterlein
Die gingen schon auf Strümpf´
Das eine zückt das Telefon
Da waren´s nur noch fünf.
Ein weiteres Kammermitglied darf nun nicht mehr
ausscheiden, denn damit wäre die Kammer nicht mehr ordnungsgemäß besetzt.
5 kleine Richterlein…