Das Verhältnis zwischen den Kammermitgliedern und einem Mitverteidiger ist nicht ganz unbelastet. Als es heute darum ging, einen Sprungtermin zu bestimmen, kündigte der Kollege an, wenn dieser Termin nicht länger dauere als eine Viertelstunde, erscheine er selbst zum Termin, anderenfalls schicke er einen Kollegen.
Daraufhin der Beisitzer: "Dann dauert er 20 Minuten."
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