Es ist ein bisschen wie in dem Roman "10 kleine Negerlein" von Agatha Christie. Im Bulgari-Verfahren verabschiedet sich ein Angeklagter nach dem anderen nach Abgabe einer mehr oder weniger langen Einlassung. So auch heute.
Erfreulicherweise nervten seine Verteidiger nicht mit der Nacherzählung der Anklageschrift, nicht enden wollenden Zitaten hieraus und einer Zusammenfassung der bisherigen Beweisaufnahme wie die Kollegen zuvor. Die abgegebene Erklärung war erfrischend kurz und knapp. Nach Auffassung der Kammer aber zu kurz und zu knapp, denn es kamen reichlich Nachfragen, die der Angeklagte zunächst so beantwortete, dass sie die zuvor abgegebene Einlassung über seine Verteidiger mehr als in Frage stellte. Nach einer Unterbrechung ging es dann doch im Sinne der zuvor abgegebenen Erklärung weiter mit der Folge der Abtrennung.
Spannend wird es werden, wenn die ersten "Abgetrennten" als Zeugen Rede und Antwort stehen müssen. Für Nichtkenner: ein Angeklagter ist nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, ein Zeuge schon.
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