Gestern wurde im Koblenzer Bulgari Verfahren das Verfahren gegen eine der Angeklagten abgetrennt. Die Anklage hatte ihr Menschenhandel vorgeworfen. Die Angeklagte war als Bardame in einem Club tätig, in dem angeblich zur Prostitution gezwungene junge Bulgarinnen gearbeitet haben sollen.
Das Gericht konnte sich nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme keine Gewissheit davon verschaffen, dass die Angeklagte tatsächlich Straftaten begangen hat und stellte das Verfahren nach Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 153 StPO ein.
Die Kosten des Verfahrens trägt übrigens die Staatskasse, ihre eigenen notwendigen Auslagen trägt die ehemals Angeklagte selbst, so der Kostentenor der Entscheidung. Bei zwei Pflichtverteidigern und 28 Verhandlungstagen macht das ohne Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, sonstige Auslagen und Mehrwertsteuer rund 14.000 Euro. Sie verzichtete übrigens auf Haftentschädigung.
Was nun auf die ehemalige Angeklagte neben der Rechnung der Landesjustizkasse zukommt? Möglicherweise die ein oder andere Zeugenladung in dem Verfahren gegen die restlichen Angeklagten. Nachdem die Zeuginnen der Anklage zum Teil die Reise von Bulgarien nach Koblenz nicht auf sich nehmen wollten oder konnten, könnte das Verfahren nun um eine ehemalige Angeklagte als Zeugin bereichert werden. Es bleibt also spannend.
2 Kommentare:
Schade, das wird mir fehlen. Eine Sprache weniger.
Und mir werden die leckeren Bonbons der nichtzickigen Dolmetscherin fehlen, ebenso wie der Austausch der Handcremes mit ihr.
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