Dienstag, 4. Dezember 2018

Aktionsbüro Mittelrhein 3.0 Neustart Ende Februar 2019

Das Präsidium des Landgerichts Koblenz hat die 12. Strafkammer für zuständig erklärt, das Verfahren fortzuführen.

Die 12. Strafkammer, die sich nach einer Besetzungsrüge der Verteidigung für unzuständig erklärt hatte, teilte daraufhin gestern mit, es sei beabsichtigt, am 26. Februar 2019 mit der Hauptverhandlung zu beginnen.