Mittwoch, 26. August 2020

Festschrift für einen besonderen Jubilar

Eine Festschrift? Ich habe diesen Begriff das erste Mal während meines Studiums gehört als es darum ging, eine Hausarbeit zu verfassen und man auf der Suche nach Literatur zu einem meist sehr speziellen Thema war und daran scheiterte, dass die großen Lehrbücher und Kommentare dieses Thema nicht so erschöpfend behandelten wie man es benötigte. Die Lösung lag meist darin, dass man Festschriften durchsah und wenn man Glück hatte, in diesen fündig wurde, weil irgendein Freund, Schüler oder Kollege eines Jubilars sich berufen sah, sein Lieblingsthema einmal etwas ausführlicher darzustellen.

Bis vor einigen Woche hatte ich noch keinen Gedanken daran verschwendet, einmal selbst Mitautor einer Festschrift zu sein. Zwar habe auch ich Lieblingsthemen und Kollegen, die ich besonders schätze, aber so eine Festschrift braucht neben einem Jubilar ja auch einen Verlag, in dem sie erscheinen kann, eine Handvoll Autoren, die Zeit, Lust und Ahnung haben, einen Beitrag zu schreiben und sie braucht einen Herausgeber. 

Der Herausgeber, Kumpel, Kollege und Mitstreiter in Personalunion, Marc N. Wandt aus Essen, rief mich vor einigen Wochen an: "Hömma, Detlef wird 70 im August. Wir wollen ihm ne Festschrift schenken. Biste dabei?"  - "Klar!" Und wie gerne war ich dabei. Gerne deshalb, weil Detlef Burhoff nicht nur wirklich viel für die Juristerei getan hat und noch tut, sondern auch, weil er obendrein auch noch ein wirklich feiner Mensch ist.

Heute, einen Tag nach seinem Wiegenfest, fand die feierliche Übergabe der Festschrift statt. Leider konnte ich nicht dabei sein, aber es sind zur Stunde etliche Kollegen dort, die das Ereignis und den Jubilar angemessen feiern.

Das Werk, von dem ich glaube, dass es demnächst nicht nur in meinem Bücherregal stehen wird, ist erschienen im ZAP-Verlag und trägt den Titel: 

Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff.

Die darin enthaltenen Beiträge sind die Folgenden:

David Herrmann, Augsburg: Detlef Burhoff der Mensch und die Marke

Daniel Amelung, München: Die Freiheit der Mandatsannahme und die Ethik der Strafverteidigung

Thorsten Hein, Bad Vilbel: Unzulässige Ordnungsmittel gegen Rechtsanwälte - der ewige Kampf um die Freiheit der Advokatur

Anika Klein, Weimar: Die tatsächliche Benachteiligung von Jugendlichen und Heranwachsenden durch die Diversionspraxis

Mirko Laudon, Hamburg/Berlin: Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung im 
Sexualstrafrecht

Tim Lorenzen, Berlin: § 353d StGB - Annäherung an eine “Dunkelnorm“ oder der arme “Blogger“

Dr. Tobias Rudolph: Pflichtverteidigung wider Willen

Kerstin Rueber-Unkelbach: Ablehnung von Sachverständigen und Dolmetschern in der Praxis

Timo Scharrmann, Essen/Schwelm: Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Strafrechtspflege oder die Abschaffung der an der Rechtsprechung Beteiligten

Heinrich Schmitz, Euskirchen: Kiffen verboten - Der Unsinn des BtmG

Dr. Olaf Schröder, Halberstadt: "Schwer zu befolgen..." Aktuelle Fragen zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung

Werner Siebers, Braunschweig, Halle/Saale: Von der Bedeutung der Bedeutungslosigkeit oder die "kleine Wahrunterstellung"

Harald Stehr, Göppingen: Die gesellschaftlichen Erwartungen an einen Strafverteidiger und die Unterscheidung anhand gängiger Verteidigertypen

Michael Stephan, Dresden: Beweisverwertungsverbote wegen Verfahrensfehlern bei der Verhaftung im Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Ingo Klaus Wamser, Passau: Der anwaltsgerichtliche Nachschlag

Nico Werning, München: Berichterstattung aus laufender Hauptverhandlung im Widerstreit zwischen Pressefreiheit und Wahrheitssuche

Dr. Mathias Grün, Hans-Peter Grün und Michael Grün, Saarbrücken: Die Rohmessdaten im Bußgeldverfahren

Marc N. Wandt, Essen: Quo vadis, Bußgeldverfahren?

Wolfgang Stahl, Koblenz: Die Festsetzung der Pauschgebühr für das vorbereitende Verfahren

Joachim Volpert: Prozesskostenhilfe in Strafsachen - Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse

Das Werk ist 293 Seiten stark. Ich freue mich schon auf die Lektüre und auf die Fortsetzung der Festschriftenreihe. 

@Detlef Burhoff: Zum 75. Geburtstag schreib ich dann was zum Jagdrecht. Versprochen. ;)

Montag, 23. März 2020

Corona - Fazit nach Woche 1

Seit über einer Woche ist die Kanzlei so umgestellt, dass entweder aus dem Homeoffice gearbeitet wird oder nur noch jeweils eine Person in der Kanzlei anwesend ist.

Die Mandanten haben sich rasch daran gewöhnt, dass es vorerst keine persönlichen Besprechungstermine mehr geben kann und so wird fleissig elektronisch kommuniziert, bislang ohne erkennbare Reibungsverluste.

Die Wachtmeisterei des Koblenzer Amts- und Landgerichts, die die Gerichtspost für die Anwälte entgegennimmt und in die Postfächer einsortiert, damit die Mitarbeiter der Anwälte sie dort abholen können, ist aber bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Gerichtspost kommt und geht jetzt nur noch mit "normaler" Post oder über beA, sofern beA funktioniert... es kann also situationsbedingt zu Verzögerungen kommen.

Die Gerichte haben weitgehend auf Minimalbetrieb heruntergefahren, verhandeln nur noch dringende Sachen (Haftsachen zum Beispiel) mit Ausnahme einiger Richter, die es wissen wollen. Ein Amtsrichter aus der Eifel zum Beispiel hält die ihm obliegenden Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten (Knöllchen bis Fahrverbot) offenbar für derart wichtig, dass er eisern an seinen Terminen festhält. Die richterliche Unabhängigkeit macht´s möglich.

Gerade sind auch zwei meiner Kollegen auf dem Weg zu Hauptverhandlungen, die nach richterlicher Einschätzung keinen Aufschub dulden, derweil Aluhutträger auf den sozialen Netzwerken nicht müde werden, krude Verschwörungstherorien zu posten oder Beiträge zu verbreiten, deren Tenor lautet, alles sei nur halb so schlimm. Das mag allenfalls angesichts der Katastrophen anderer Länder, die gerade die Ernte für das Krankschrumpfen ihres Gesundheitssystems einfahren, so sein, tatsächlich ist das aber gefährlicher Unfug.

Harmloser Unfug sind demgegenüber lustige Mal- und Musikaktionen. Gestern Abend klimperten, tröteten, geigten und klampften die Menschen die "Ode an die Freude" aus den geöffneten, mit Regenbögen bemalten Fenstern. Für einige Eltern, die ihre Kinder seit Jahren in die Musikschule entsenden, möglicherweise eine Ernüchterung, die gleich hinter der während der ersten Woche "Homeschooling" gereiften Erkenntnis kommt, dass vielleicht nicht alles am Lehrer liegt. ;)








 


Mittwoch, 18. März 2020

Tante beA hat Corona

Die Coronakrise hat ein neues Opfer - das besondere elektronische Anwaltspostfach. Das beA wäre an sich keine schlechte Idee, wenn es denn funktionieren würde... ich habe hier und hier und auch hier vor Jahren schon einmal berichtet. In guten Zeiten war ich übrigens kurz davor, mein beA-Postfach dahingehend zu erweitern, dass ich nicht nur Nachrichten erhalten, sondern künftig auch senden kann. Das hätte dann anstatt 29 € 49 € pro Jahr gekostet. 20 € sind eine überschaubare Summe, sicher, aber dann eine ärgerliche Ausgabe, wenn das Programm nicht tut, was es soll und das tut es wieder einmal nicht.

Seit Tagen ist der Server nicht, bestenfalls eingeschränkt erreichbar und folglich funktioniert die Kommunikation nur über herkömmliche Wege wie Post oder Fax.

Sollte sich also der ein oder andere Mandant wundern, weshalb er noch nichts von "seinem Fall" gehört hat, liegt das nicht an der Nachlässigkeit des Anwalts, sondern schlicht daran, dass er keine Post erhält, die er bearbeiten und weiterleiten könnte.

Corona verlangt uns allen Geduld ab, das beA tut dies schon länger. Trotz täglich neuer Schreckensnachrichten in Sachen Corona tippe ich, dass die Coronakrise schneller überwunden sein wird als dass beA nachhaltig fehlerfrei läuft.

Montag, 16. März 2020

Coronanews - Fiat iustitia ruat caelum

In der vergangenen Woche machte eine Meldung über einen Richter am Amtsgericht Hagen Schlagzeilen, der verfügte, dass sein Sitzungssaal nur noch mit Handschuhen und Mundschutz betreten werden dürfe.

Der Richter hat viel Spott geerntet. Die Spötter sind zwischenzeitlich kleinlauter geworden wie es scheint und viele Gerichte haben bereits auf Notbetrieb umgeschaltet und verhandeln nur noch unaufschiebbare Haftsachen und Eilsachen. An einer deutschlandweiten Regelung fehlt es bislang und so kann es sein, dass ein Gericht sämtliche Verhandlungstermine in den nächsten Wochen per richterlicher Verfügung aufhebt und als Aufhebungsgrund auch ganz klar die Coronakrise benennt, während ein anderes Gericht nur widerwillig entsprechenden Anträgen der Anwaltschaft auf Aufhebung stattgibt und wieder ein anderes Gericht per ordre Mufti bekannt gibt, es werde verhandelt, Corona hin oder her.

Nun droht uns zwar nicht die Urangst des Majestix, der Himmel könne ihm auf den Kopf fallen, zu ereilen, aber dass Deutschland auf eine Krise zusteuert, nachdem es wochenlang in süßem Dornröschenschlaf lag und nicht unerheblich von der Vernunft seiner Anrainerstaaten profitierte, dürfte zwischenzeitlich auch einfachen Gemütern aufgefallen sein.

Nachdem inzwischen laut über die Schließung von Restaurants, Fitnessstudios etc. nachgedacht wird, stellt sich zu Recht die Frage, ob nicht auch die Justiz in den Krisenplan mit einbezogen werden kann, und zwar flächendeckend im Sinne des Gemeinwohls. Wolfgang Kubicki weist zu Recht darauf hin, dass es absurd ist, einerseits zu empfehlen, soziale Kontakte zu meiden und andererseits Menschen in relativ kleinen Gerichtssälen zusammen zu bringen.

Fiat iustitia ruat caelum (Der Gerechtigkeit soll Genüge getan werden und wenn der Himmel einstürzt) kann angesichts des Ernstes der Lage nicht die Lösung sein.

Die Zivilgerichte haben seit vielen Jahren die Möglichkeit, Prozessbeteiligten zu gestatten, sich während der Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und sich live in den Gerichtssaal übertragen zu lassen. Auf diese Weise können auch Zeugen und Sachverständige gehört werden. All das steht im Gesetz, und zwar hier.

Nun fragen Sie aber mal bei der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts nach, ob die Möglichkeit besteht, nach § 128a ZPO zu verhandeln. Zwischen irritierten Nachfragen, was es denn damit auf sich habe bis hin zu Gelächter ob der eher frugalen Ausstattung des Gerichts ("Wir haben nicht mal ein Internetzugang") ist alles dabei. Man wünscht sich, der Gesetzgeber hätte uns mit dem § 128a ZPO nicht nur ein modernes Gesetz geschenkt, sondern bei gleicher Gelegenheit seine Justizbehörden auch so ausgestattet, dass sie davon auch Gebrauch machen können.

Vielleicht findet sich ja irgendwo ein Topf, in dem Geld für derlei Technik steckt. Rechtsanwälten wird umgekehrt ja auch abverlangt, dass sie ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach nutzen, dass ungefähr so ausgereift ist wie eine grüne Banane, so stabil wie ein feuchtes Zewa, so sicher wie Deutschlands Grenzen und dabei einen zweistelligen Millionenbetrag gekostet hat.

Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte mehr von einer anderen Möglichkeit Gebrauch machen werden bis sich die Lage entweder beruhigt oder die Ausstattung sich verbessert hat. § 128 ZPO sieht vor, dass bei Einverständnis der Parteien schriftlich verhandelt werden kann.

 

Sonntag, 15. März 2020

Coronanews

Liebe Mandanten, werte Kollegen, geschätze oder auch nicht geschätzte Gegner,

die Coronawelle rollt über´s Land. Sie hat bereits zu Einschränkungen geführt und wird noch zu weiteren Einschränkungen führen. Meine persönliche Meinung ist, dass jeder wann immer es ihm möglich ist, zu Hause bleiben und einen Beitrag dazu zu leisten sollte, dass die Infektionsrate abflacht.

Meine Mitarbeiter und ich haben - um den Umständen Rechnung zu tragen - die Abläufe im Büro umstrukturiert, damit wir auch dort bestmöglich und bestgeschützt agieren können.

Dies bedeutet, dass wir ab sofort persönliche Besprechungen nur noch in Ausnahmefällen durchführen werden. Vergangene Woche haben wir noch jedem, der sich der Tür näherte, Desinfektionsmittel über die Hände geschüttet, aber während die Lieferung von 5000 Einmalhandtüchern gestern eingetroffen ist, neigen sich die Sterilliumvorräte dem Ende zu.

Dennoch sind wir nicht aus der Welt und werden auch aus dem jeweiligen Coronaexil die Mandante schnellst- und bestmöglich bearbeiten. An dieser Stelle darf ich nicht ohne Stolz darauf hinweisen, dass es mir Technikdussel gelungen ist, zwei neue Geräte zu installieren und diese sogar tun, was sie sollen.

Das Büro ist bis auf Weiteres von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr bzw. von 12 bis 17 Uhr telefonisch erreichbar. In dieser Zeit können auch telefonische Besprechungstermine vereinbart werden. In Notfällen wie beispielsweise bei Verhaftungen oder Durchsuchungen, also nicht bei Sachstandsanfragen, zwecks Mitteilung der Bankverbindung oder sonstigen Fragen, deren Beantwortung den Aufschub duldet, bin ich wie sonst auch 24/7 mobil erreichbar.

Was die in nächster Zeit anstehenden Gerichtstermine angeht, werde ich nach Rücksprache mit meinen Mandanten beantragen, diese aufzuheben. Die Gerichte haben bislang noch nicht reagiert und ich erwarte, dass die Reaktionen nicht einheitlich sein werden, weshalb die Anwaltschaft gefordert ist, durch Terminsaufhebungsanträge darauf hinzuwirken, dass sozusagen flächendeckend Vernunft eintritt.

Bleiben Sie gesund.