Donnerstag, 27. Juni 2019

Aktionsbüro Mittelrhein #3 18. bis 23. Hauptverhandlungstag oder Da waren´s nur noch 9

Die Reihen lichten sich und selbst mit viel Wohlwollen wird man nicht mehr von einem Mammutverfahren sprechen können, zumindest nicht, wenn es um die Zahl der Angeklagten geht, die inzwischen bei 9 liegt (von ursprünglich 26). In zeitlicher Hinsicht schrieben wir gestern den 360. Hauptverhandlungstag und liegen damit ziemlich weit vorne.

Das Wichtigste vorab: Das Verfahren wurde gegen zwei weitere Angeklagte abgetrennt.

Einer der Abgetrennten ist der Angeklagte, der kurz nach seiner Verhaftung umfassende Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden gemacht hatte, sich bis heute in einem Zeugenschutzprogramm befindet und deshalb stets von zwei Beamten des Zeugenschutzes in die Hauptverhandlung begleitet wurde.

Der andere Angeklagte hatte zu den Vorwürfen geschwiegen; das Gericht sieht das Verfahren gegen ihn als spruchreif an, was nichts Anderes bedeutet als dass es aufgrund der bislang erhobenen Beweise zu einem Urteil gelangen möchte. Es bleibt abzuwarten, ob der Kammer die erhobenen Beweise für eine Verurteilung dieses Angeklagten reichen oder ob er freigesprochen werden wird.

Wie bereits in den Verhandlungstagen zuvor war die Beweisaufnahme wiederum geprägt von Erinnerungslücken infolge Zeitablaufs, die auch nicht dadurch besser wurden, dass das Gericht den Zeugen ihre früheren Aussagen vorlas. Der einzige Zeuge, der mit den Jahren eloquenter geworden war, war der ermittlungsführende Polizeibeamte. Im Gegensatz zu "normalen" Zeugen stehen den sog. Berufszeugen die Akten und damit die Aussagen derer, die sie vernommen haben, noch Jahre später zur Verfügung, so dass sie in der Lage sind, sich auf ihre Vernehmung entsprechend vorzubereiten. In diesem Licht müssen dann auch deren Aussagen betrachtet werden.

Die Verfahren gegen die zuletzt abgetrennten Angeklagten werden kommenden Dienstag und Mittwoch bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz verhandelt werden.