Donnerstag, 30. September 2010

Der Deluxe-Zeuge - immer wieder gern genommen

Die Kollegin Braun berichtet hier von einem Deluxe-Zeugen, der sich tatsächlich als Mitbeschuldigter entpuppte. Derartige Konstellationen sind nicht selten.

Manchmal aber wechselt der Deluxe-Zeuge erst im Laufe des Verfahrens zum Beschuldigten, wobei er es selten schafft, die Beschuldigtenstellung wieder los zu werden.

Als ich kürzlich beim Amtsgericht A. darauf wartete, dass "meine" Sache losgehen sollte, tat ich das, was ich meistens in solchen Situationen tue und nahm im Zuschauerraum Platz. Verhandelt wurde ein unspektakulärer Betrugsvorwurf zulasten der ARGE. Der Angeklagte hatte sich schon bei seiner Einlassung um Kopf und Kragen geredet und seine Einlassung in der Hauptverhandlung entsprach so gar nicht dem, was er im Vorverfahren mal als Einlassung an das Gericht geschrieben hatte. Jedenfalls hatte er in seinem "Verteidigungsschreiben" seinen Kumpel K. als Zeugen für alles Mögliche benannt, auch für Dinge, an die er sich in der Hauptverhandlung gar nicht mehr erinnern konnte. Irgendwie misslich, diese Situation.

Sein Kumpel K. hatte übrigens ein besseres Gedächtnis als er und erzählte ohne Stocken das, was der Angeklagte als 1. Version zum Besten gegeben hatte. Als das Gericht ihm vorhielt, dass der Angeklagte das gerade anders geschildert habe, beschlich K. die situationsbedingte Amnesie und er relativierte wo es ging um sich am Ende nur noch seines eigenen Namens zu erinnern. K. hatte also die Kurve vom Beinahebeschuldigten wieder zurück zum Zeugen noch grade so gekriegt.

Der Angeklagte hatte während K´s Vernehmung übrigens mehrfach die Gesichtsfarbe gewechselt. Für mich als Zuschauer hatte die Sache einen gewissen Unterhaltungswert. Es geht doch nichts darüber, eine Hauptverhandlung entspannt zu beginnen.

Nebenklage kann auch Spaß machen

Heute Vormittag habe ich - was ich nicht so oft tue - nebengeklagt. Eine kleine Sache beim Amtsgericht A.. Meine Mandantin, deren Exfreund sich im Zuge eines Impulsdurchbruchs dazu hatte hinreißen lassen, Antworten auf Fragen, die sie ihm nicht geben wollte, gleichsam aus ihr herauszuprügeln, war ein wenig mit den Nerven zu Fuß. In solchen Fällen mache ich ein Schmerzensgeld immer gerne im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens geltend, d.h., ich stelle beim Strafgericht denselben Antrag, den ich ansonsten beim Zivilgericht stellen würde. Das erspart dem Geschädigten nicht nur eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung, sondern ist obendrein auch kostengünstiger.

Leider sind eine Vielzahl von Vorsitzenden eines Strafgerichts von solchen "zivilen" Anträgen alles andere als begeistert. Ich kenne Richter, die Adhäsionsanträge scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Vor Jahren geriet ich mir mal mit einem Amtsrichter in M. über einen Adhäsionsantrag derart in die Haare, dass er mich bis heute nur begrüßt, wenn er mich denn so gar nicht übersehen kann. Hintergrund des Streits war, dass er recht wenig Ahnung hatte vom Adhäsionsverfahren und noch weniger Lust, sich welche zu verschaffen. Dafür aber konnte weder ich etwas, noch mein Mandant und so zog ich die Sache durch und er wurde widerwillig fortgebildet.

Ganz anders heute die Vorsitzende beim Amtsgericht A.. Die fand den Antrag ausgesprochen gut und bedauerte, dass viel zu wenig davon Gebrauch gemacht wird. Erfrischend, ebenso wie die Verhandlungsführung. So macht selbst Nebenklage Spaß.

Mittwoch, 29. September 2010

Nur ein bisschen Aussage

Einen Mandanten, der zu mir kommt und bereits polizeilichen Erstkontakt hatte, sei es in Form einer Vorladung, sei es in Gestalt einer Durchsuchungsmaßnahme, frage ich immer danach, ob er Angaben zur Sache gemacht hat oder nicht.

Die beliebtesten Antworten auf diese Frage lauten:

1. Nicht direkt, also, äääh, nur so ein bisschen.
2. Na klar, ich bin schließlich unschuldig, da kann mir doch nix passieren.
3. Nein, natürlich nicht.

Nr. 1 bedeutet übersetzt: Ich war mit der Situation völlig überfordert und außerdem hat der Polizist doch sooo nett gefragt.
Meist findet sich dann in der Akte zumindest der Ansatz eines Geständnisses.
Nr. 2 meint: Ich hab da mal richtig auf den Putz gehauen. Abgenommen hat es mir allerdings niemand.
Diese Aussage lässt Fragen offen, ob der Beschuldigte richtig belehrt wurde und falls ja, ob er die Belehrung (ein Beschuldigter muss sich nicht mit einer Aussage verteidigen, ihm muss der Vorwurf nachgewiesen werden!) richtig verstanden hat.
Nr. 3 lässt den Verteidiger hoffen, dass die Aussage des Mandanten zu dieser Frage stimmt, was einer Akteneinsicht vorbehalten bleibt.

Tipp: Machen Sie stets von Nr. 3 Gebrauch. Ihr Verteidiger wird es Ihnen danken.

Dienstag, 28. September 2010

Immer wieder gut

Eine meiner liebsten Gerichtsparodien:

http://www.youtube.com/watch?v=0c7xqaEAyl8

Sehr schön insbesondere der letzte Satz: Das Gericht zieht sich zum Besäufnis zurück.
Danke, Otto.

Montag, 27. September 2010

Spaß mit der Rechtsschutz

Das Auto eines Mandanten wird Opfer eines hinterlistigen Angriffs, nach dessen Ende es rundum verbeult ist.

Die Geltendmachung beim Täter gestaltet sich schwierig. Nach fast 2 Jahren Korrespondenz mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht gelingt es dann endlich, ihn ausfindig zu machen und ihn aufzufordern, den entstandenen Schaden zu zahlen.

Der Mandant ist - Rechtsschutz hin oder her - Kostenschuldner, hat mich aber beauftragt, die Korrespondenz mit seiner Rechtsschutzversicherung zu führen. Die kürzt die außergerichtliche Kostennote erstmal von 1,3 auf 0,8 Gebühren. Auch mit der Klage ist sie so nicht einverstanden. Da der Gegner gelinde ausgedrückt in Zahlungsschwierigkeiten steckt, habe ich nicht nur die Zahlung des Schadens an meinen Mandanten eingeklagt, sondern darüber hinaus auch auf Feststellung geklagt, dass dem Schaden eine unerlaubte Handlung zugrundeliegt. Hintergrund ist, dass mit einem solchen Urteil die Vollstreckung einfacher ist, da der Schuldner sich dann nicht auf die üblichen Pfändungsfreigrenzen berufen kann.

Auch das passt der Rechtsschutzversicherung nicht und sie überweist die Gebühren und Gerichtskosten, die sie für "angemessen" hält.

Dem Mandanten teile ich daraufhin den Differenzbetrag mit und stelle anheim, seine Rechtsschutzversicherung zu verklagen, wenn diese nicht zahlen sollte. Wie es werden wird, wenn er sich dazu entscheidet? Lustig wäre ja, wenn die Rechtsschutz Kostenschutzzusage für die Klage gegen sich selbst bewilligen würde. Realistisch ist dies nicht.

Für den Mandanten bleibt den fade Beigeschmack, dass es manchmal nicht viel hilft, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Es nutzt die teuerste Versicherung nichts, wenn man sie erst verklagen muss, damit sie ihren Pflichten aus dem Vertrag nachkommt.

Freitag, 24. September 2010

Lieblingsrichter und andere

Vermutlich jeder Verteidiger hat an jedem Gericht einen Lieblingsrichter. Hört man sich untereinander um, dann fällt auf, dass die Meinungen der Verteidiger zum Teil derart grob auseinanderfallen, dass man meinen könnte, unterschiedliche Richter seien gemeint.

Unlängst berichtete mir ein Kollege von der stets "sauguten Laune" des Richters X. Ich kenne ihn nur mit einem Gesichtsausdruck, der vermuten lässt, dass ihm gerade jemand die Geldbörse geklaut hat. In gleichem Atemzug erzählt er mit von Richter Y., bei dem er sich gerade mal wieder für einen Mandanten "das volle Pfund abgeholt" habe. Y. sei wie üblich verbal am Rande des Befangenheitsantrages vorbeigeschliddert.

Richter Y - den kenne ich nun wiederum ganz anders. Zwar ist bekannt, dass er zur Hochform aufläuft, wenn eine Schulklasse im Saal sitzt, aber selbst ohne Zuschauer haben seine Verhandlungen einen nur schwer zu übertreffenden Unterhaltungswert und ich freue mich jedes Mal darauf, bei ihm zu verhandeln. Neulich wurde ich mit den Worten begrüßt: "Machen Sie hier bloß keinen Ärger. Ich bin grad gut gelaunt."

Kann man einer so herzlichen Bitte widerstehen?

Donnerstag, 23. September 2010

Dicke Backen contra wilde Maus

Zeitweise ging es heute Morgen hoch her beim Amtsgericht N.

Es ging um Körperverletzung. Der Nebenkläger gab die Unschuld vom Lande. Nein, provoziert habe er meinen Mandanten nicht. Die Aussagen der Zeugen zu diesem Thema waren entgegengesetzt; ebenso zu der Frage, wie es zu den Verletzungen meines Mandanten gekommen sei und ohne dass die Frage einer Falschaussage erörtert wurde, lag das Thema doch in der Luft.

Als der Nebenklägervertreter dazu ansetzte, meinen Mandanten anzugehen, sagte ich zu ihm, dass mir nicht ganz klar sei, weshalb er in der gegenwärtigen Prozesssituation "dicke Backen" mache, woraufhin er erwiderte, er könne nicht nachvollziehen, weshalb ich "die wilde Maus" geben würde.

Der Vorsitzende nahm das Scharmützel grinsend entgegen und sorgte für Ruhe einerseits und ein Urteil andererseits, über das mein Mandant sich deutlich mehr freute als der Nebenkläger.
Als er sich später von mir verabschiedete, sagte er: "Ich fand die wilde Maus gut." Ich irgendwie auch.

Dienstag, 21. September 2010

Dann eben so!

Es ist schon manchmal ein Kreuz mit den Terminskollisionen. In einer Zivilsache schreibt der gegnerische Kollege an das Gericht, dass er an dem bestimmten Termin verhindert sei wegen Urlaubs. Zeitgleich schreibe ich an das Gericht, dass ich verhindert sei wegen eines Strafverfahrens, in dem der Termin bereits länger avisiert sei.

Dem Gegner schreibt das Gericht, er möge nachweisen, dass auch sein Sozius verhindert sei. Vorher komme eine Aufhebung nicht in Betracht. Mir schreibt das Gericht, ich möge die Kollision nachweisen; vorher komme eine Aufhebung nicht in Betracht.

Der Kollege hat dem Gericht daraufhin mitgeteilt, er sei alleiniger Sachbearbeiter und sein Mandant lege Wert auf die Vertretung durch ihn, was unabhängig von der Verhinderung seines Sozius gelte.
Ich habe die Kollision anwaltlich versichert und die Durchwahl des Strafkammervorsitzenden mitgeteilt, damit dieser seinem Kollegen meine Verhinderung bestätigen kann. So wie ich den Vorsitzenden kenne, wird er sich vor Freude kaum einkriegen, wenn er dieserhalb konsultiert wird.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Gericht nicht umhin kommen, den Termin aufzuheben. Sollte es das nicht tun, werden der Kollege und ich das tun, was unter Anwälten seit Generationen üblich ist: beide werden wir nicht zum Termin hingehen. Folge: ein neuer Termin muss bestimmt werden.

Freitag, 17. September 2010

Recall verpasst - Bewährungswiderruf

Nach einer Meldung von t-online soll DSDS Teilnehmer Menowin noch gute 300 Tage einer ehemals offenen Bewährungsstrafe absitzen müssen. Ihm sei die Bewährung widerrufen worden, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll.

Steht ein Verurteilter unter laufender Bewährung, hat er in aller Regel einen bunten Strauß an sog. Weisungen zu erfüllen. Neben der straffreien Führungen zählen oft Meldepflichten dazu sowie regelmäßige Kontakte zum Bewährungshelfer. Auflagen können ebenfalls erteilt werden.

Bevor ein Gericht die Bewährung widerruft, wird der Verurteilte hierzu angehört. Er muss also sozusagen zum Recall. Genau dort soll Menowin nicht gewesen sein.

Gegen einen Beschluss, mit dem die Bewährung widerrufen wird, gibt es ein Beschwerderecht.

Aber selbst nach negativem Ausgang eines Beschwerdeverfahrens bleiben noch Anträge auf Strafaufschub und ein Gnadenantrag um einer drohenden Inhaftierung zu entgehen.

Ob es also tatsächlich demnächst einen prominenten Gefangenen geben wird, bleibt offen.

Donnerstag, 16. September 2010

Die Schöffin des Jahres - ein Plädoyer für mehr Bildung

Meine letzten Ausfläge nach Bayern haben nicht nur zur Erweiterung meiner Sprachkenntnisse im Hinblick auf süddeutsche Dialekte beigetragen, sondern ich habe auch etwas mitgebracht von dort: ein Merkblatt für Schöffen, herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

Hätte die Schöffin, die sich gestern beim Landgericht Darmstadt verbal in einer Art und Weise vergaloppierte, dass die Beteiligten sicher geglaubt haben, sie befänden sich in einer dieser nachmittäglichen Gerichtsshows für bildungsferne Zuschauer, wenigstens den Inhalt dieses Merkblattes gelesen und verinnerlicht (ihre Allgemeinbildung schien ja leider nicht ausreichend zu sein), wäre sei heute nicht Schöffin des Jahres und in aller Munde.

In besagtem Merkblatt lautet es: " Schöffen dürfen sich bei der Ausübung ihres Amtes nicht von Regungen der Zuneigung und Abneigung gegenüber dem Angeklagten beeinflussen lassen. Sie haben ihre Stimme ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. Fühlen sich Schöffen in ihrem Urteil den Angeklagten gegenüber nicht völlig frei oder liegt sonst ein Grund vor, der Misstrauen gegen ihre Unparteilichkeit rechtfertigen könnte, so haben sie das dem Gericht anzuzeigen."

Das ist kurz und gut erklärt, wie übrigens das gesamte Merkblatt. Zumindest dieses Merkblatt sollte Schöffen zur Pflichtlektüre gemacht werden.

Zudem sollten Schöffen bevor man sie in dieses Amt erhebt, eine Prüfung ablegen über die Grundzüge des Strafrechts und des Strafprozesses. Wer genauso entscheiden darf wie ein Richter, der sollte zumindest den Ansatz einer Ahnung davon haben, wie die Grundlagen der Entscheidung auszusehen haben.

Die Dunkelziffer der Schöffen, die genau Dasselbe denken wie die Schöffin des Jahres, aber zumindest schlau genung sind, es nicht zu äussern, kenne ich nicht. Was aber angesichts ihrer Äusserung nicht übersehen werden darf, ist ein deutlich zutage getretenes Defizit über den Strafprozess einerseits und Grundlagen des Rechtsstaates andererseits.
Hier besteht Nachholbedarf. In jedem Strafprozess wird (auch) über das weitere Leben eines Menschen geurteilt. Ahnungslose Schöffen darf man sich im Interesse der Strafrechtspflege nicht leisten und ebenso wie ein fauler Apfel den ganzen Korb verdirbt, verdirbt diese Schöffin den Ruf vieler anderer Schöffen, die den Inhalt dessen, was im Merkblatt für Schöffen steht, verstanden haben und umsetzen.

(zitierte Quelle: Süddeutsche)

Mittwoch, 15. September 2010

Kachelmann: Mediatorin zum Händchenhalten?

Alice Schwarzer, für eine bekannte deutsche Tageszeitung als Prozessberichterstatterin im Fall Kachelmann unterwegs, äussert sich hier http://www.bild.de/BILD/video/clip/news/vermischtes/2010/09/13/alice-schwarzer-kachelmann-tag2.html
zu den Geschehnissen des zweiten Verhandlungstages. Erwähnenswert scheint der Frauenrechtlerin die Erwähnung, dass das vermeintliche Opfer niemanden "zum Händchenhalten" habe, während die Verteidigung von Kachelmann beantragt habe, eine Mediatorin im Sitzungssaal zwecks Betreuung des Angeklagten zuzulassen.

Mediation ist laut Schwarzer die "Beratung außerhalb der juristischen Fragen". Es wird ein Bogen zum "Händchenhalten" gespannt.

Ich habe selbst meine Ausbildung zur Mediatorin vor einigen Jahren abgeschlossen. Händchengehalten habe ich in Ausübung dieser Tätigkeit niemals. Die Mediation sieht auch nicht vor, dass der Mediator, der allparteilich zu sein hat, einer Partei das Händchen hält. Mag sein, dass sich Frau Schwarzer im Bestreben, den Begriff der Mediation ihrem Publikum nahezubringen, gehalten sieht, die Dinge sehr stark zu vereinfachen um sie intellektuell fassbar zu machen, aber ganz so einfach ist es denn doch nicht.

Dienstag, 14. September 2010

In aller Deutlichkeit - ein richterlicher Hinweis

Mein Mandant hatte einen Autounfall, an dem er keine Schuld hatte. Die Haftpflichtversicherung des Gegners regulierte leider nicht nach dem von uns vorgelegten Sachverständigengutachten, sondern versuchte, meinen Mandanten an eine Werkstatt zu verweisen, die deutlich günstiger war als unser Gutachter dies unterstellt hatte. Dafür handelte es sich bei dieser Werkstatt strenggenommen nicht um einen Kfz-Meisterbetrieb, sondern um eine Lackiererei.

Nun muss es sich ein Geschädigter nicht gefallen lassen, an eine Lackiererei verwiesen zu werden, wenn er sein Auto fachgerecht von einer markengebundenen Werkstatt instandgesetzt wissen will. Also habe ich für den Mandanten Klage erhoben. Der Mandant ist mit seinem Problem der Praxis dieses Versicherers nicht allein, denn diese Versicherung verweist Geschädigte immer an dieselbe Lackiererei.

Anlass genug für das Gericht, einen Sachverständigen damit zu beauftragen, die Lackiererei unter die Lupe zu nehmen und ein Gutachten zu der Frage zu erstatten, ob Reparaturen und Lackierarbeiten dort technisch gleichwertig zu einer Markenwerkstatt durchgeführt werden. Was dabei herauskam, fasst das Gericht in einem Hinweisbeschluss wie folgt zusammen:

"Das Gutachten fiel für die beklagte Haftpflichtversicherung - nun sagen wir - ernüchternd aus. Die Beklagten sollten bei dieser Sachlage zur Vermeidung weiterer Kosten in Erwägung ziehen, die verbleibende Klageforderung anzuerkennen..."

Montag, 13. September 2010

Kollegiale Post

Kollegiale Post erreicht mich am heutigen Morgen. Herr Kollege Neuber war so freundlich, mir eine Karte zum Thema "Frau(ch)enpower" zu senden, die meiner Reno und mir den Morgen erhellt hat.


Ich finde, die Getränke sind gerecht verteilt. :-)

Dienstag, 7. September 2010

Ich bin nicht "Frauchen"

Der Mandant war schon ein wenig betagt. Seine Redewendungen wirkten zum Teil gestelzt, zum Teil irgendwie daneben.

Höhepunkt der Unterhaltung: "Wissen Sie, Frauchen, ich habe mir nichts zu den Schulden kommen lassen."

Zunächst glaube ich, nicht richtig gehört zu haben, aber das "Frauchen" verwendet er einen Satz später schon wieder. Nun reicht es! Allenfalls mein Hund dürfte mich so nennen, wenn er denn sprechen könnte.

Ich bitte ihn also, mich nicht weiter mit "Frauchen" anzusprechen, anderenfalls käme ich noch auf die Idee, ihn für einen Hund zu halten und er wolle doch sicher nicht beim nächsten Mal Hundekekse statt Schokolade zum Kaffee.

Hat er verstanden. Jetzt verstehen wir uns wieder.

Montag, 6. September 2010

Der aufgebundene Bär

Der Kollege Feltus beschreibt hier, dass es dumm sei von einem Beschuldigten, seinen Anwalt anzulügen, auch wenn es um Fragen nach weiteren anhängigen Verfahren geht.

Mir fällt dazu ein: wer viel fragt, bekommt viele Antworten (deren Richtigkeit auf einem anderen Blatt steht).

Ich handhabe es meist so, dass ich zum Vorwurf wenig bis gar nichts frage, sondern mir erstmal die Akte kommen lasse. Wenn ich dann die Wahrheit kenne, die sich aus der Akte ergibt, darf der Mandant mir freilich seine Wahrheit erzählen und dann sehen wir, ob sich diese mit den Ermittlungen in Übereinklang bringen lässt oder nicht. Was nützt dem Verteidiger eine blumige Geschichte des Mandanten, wonach dieser nie am Tatort gewesen sein will, wenn er kurze Zeit später entsprechendes Bildmaterial der Akte entnimmt? Lange Gespräche ohne Kenntnis des Akteninhalts sind meist Zeitverschwendung für alle Beteiligten.

Ähnlich ist das mit Vorstrafen, offenen Bewährungen und weiteren anhängigen Sachen. Ich hatte schon einige Mandanten, die die Frage nach Vorstrafen verneinten, aus deren Akte sich dann aber sogar eine offene Bewährung ergab. Ich denke übrigens nicht, dass man mich bewusst belogen hat, sondern vielmehr, dass der eine oder andere schon mal den Überblick verloren hat und vielleicht unter den Begriff der "Vorstrafe" etwas fasst, das mit einer Verbüßung in der JVA einherging.

Ein Blick in die Akte kann den aufgebundenen Bären also wirksam verhindern, vor allem dann, wenn man - wie es der Kollege beschreibt - sich die Akte vor Beginn der Hauptverhandlung nochmal zur Einsicht kommen lässt.

Mittwoch, 1. September 2010

Geheimer Klient

Kürzlich hätte ich beinahe einen Mandanten gehabt, mit dem es sicher interessant geworden wäre. Er tauchte unangemeldet in meiner Kanzlei auf und wollte mich sprechen. Ich war bei Gericht.

Warten wollte er nicht, seinen Namen nennen wollte er auch nicht, einen Termin vereinbaren ebenfalls nicht und eine Telefonnummer, unter der ich ihn hätte zurückrufen können, wollte er auf gar keinen Fall hinterlassen. Er ziehe es vor, inkognito zu bleiben, bekundete er gegenüber meiner staunenden Reno.

Gemeldet hat er sich nicht mehr. Wer weiß, wofür´s gut war.