Mittwoch, 26. August 2020

Festschrift für einen besonderen Jubilar

Eine Festschrift? Ich habe diesen Begriff das erste Mal während meines Studiums gehört als es darum ging, eine Hausarbeit zu verfassen und man auf der Suche nach Literatur zu einem meist sehr speziellen Thema war und daran scheiterte, dass die großen Lehrbücher und Kommentare dieses Thema nicht so erschöpfend behandelten wie man es benötigte. Die Lösung lag meist darin, dass man Festschriften durchsah und wenn man Glück hatte, in diesen fündig wurde, weil irgendein Freund, Schüler oder Kollege eines Jubilars sich berufen sah, sein Lieblingsthema einmal etwas ausführlicher darzustellen.

Bis vor einigen Woche hatte ich noch keinen Gedanken daran verschwendet, einmal selbst Mitautor einer Festschrift zu sein. Zwar habe auch ich Lieblingsthemen und Kollegen, die ich besonders schätze, aber so eine Festschrift braucht neben einem Jubilar ja auch einen Verlag, in dem sie erscheinen kann, eine Handvoll Autoren, die Zeit, Lust und Ahnung haben, einen Beitrag zu schreiben und sie braucht einen Herausgeber. 

Der Herausgeber, Kumpel, Kollege und Mitstreiter in Personalunion, Marc N. Wandt aus Essen, rief mich vor einigen Wochen an: "Hömma, Detlef wird 70 im August. Wir wollen ihm ne Festschrift schenken. Biste dabei?"  - "Klar!" Und wie gerne war ich dabei. Gerne deshalb, weil Detlef Burhoff nicht nur wirklich viel für die Juristerei getan hat und noch tut, sondern auch, weil er obendrein auch noch ein wirklich feiner Mensch ist.

Heute, einen Tag nach seinem Wiegenfest, fand die feierliche Übergabe der Festschrift statt. Leider konnte ich nicht dabei sein, aber es sind zur Stunde etliche Kollegen dort, die das Ereignis und den Jubilar angemessen feiern.

Das Werk, von dem ich glaube, dass es demnächst nicht nur in meinem Bücherregal stehen wird, ist erschienen im ZAP-Verlag und trägt den Titel: 

Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff.

Die darin enthaltenen Beiträge sind die Folgenden:

David Herrmann, Augsburg: Detlef Burhoff der Mensch und die Marke

Daniel Amelung, München: Die Freiheit der Mandatsannahme und die Ethik der Strafverteidigung

Thorsten Hein, Bad Vilbel: Unzulässige Ordnungsmittel gegen Rechtsanwälte - der ewige Kampf um die Freiheit der Advokatur

Anika Klein, Weimar: Die tatsächliche Benachteiligung von Jugendlichen und Heranwachsenden durch die Diversionspraxis

Mirko Laudon, Hamburg/Berlin: Aussage gegen Aussage und Falschbeschuldigung im 
Sexualstrafrecht

Tim Lorenzen, Berlin: § 353d StGB - Annäherung an eine “Dunkelnorm“ oder der arme “Blogger“

Dr. Tobias Rudolph: Pflichtverteidigung wider Willen

Kerstin Rueber-Unkelbach: Ablehnung von Sachverständigen und Dolmetschern in der Praxis

Timo Scharrmann, Essen/Schwelm: Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Strafrechtspflege oder die Abschaffung der an der Rechtsprechung Beteiligten

Heinrich Schmitz, Euskirchen: Kiffen verboten - Der Unsinn des BtmG

Dr. Olaf Schröder, Halberstadt: "Schwer zu befolgen..." Aktuelle Fragen zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung

Werner Siebers, Braunschweig, Halle/Saale: Von der Bedeutung der Bedeutungslosigkeit oder die "kleine Wahrunterstellung"

Harald Stehr, Göppingen: Die gesellschaftlichen Erwartungen an einen Strafverteidiger und die Unterscheidung anhand gängiger Verteidigertypen

Michael Stephan, Dresden: Beweisverwertungsverbote wegen Verfahrensfehlern bei der Verhaftung im Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

Ingo Klaus Wamser, Passau: Der anwaltsgerichtliche Nachschlag

Nico Werning, München: Berichterstattung aus laufender Hauptverhandlung im Widerstreit zwischen Pressefreiheit und Wahrheitssuche

Dr. Mathias Grün, Hans-Peter Grün und Michael Grün, Saarbrücken: Die Rohmessdaten im Bußgeldverfahren

Marc N. Wandt, Essen: Quo vadis, Bußgeldverfahren?

Wolfgang Stahl, Koblenz: Die Festsetzung der Pauschgebühr für das vorbereitende Verfahren

Joachim Volpert: Prozesskostenhilfe in Strafsachen - Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse

Das Werk ist 293 Seiten stark. Ich freue mich schon auf die Lektüre und auf die Fortsetzung der Festschriftenreihe. 

@Detlef Burhoff: Zum 75. Geburtstag schreib ich dann was zum Jagdrecht. Versprochen. ;)