Heute wurde der dritte der insgesamt 8 Angeklagten im Koblenzer Bulgari-Verfahren abgetrennt. Seine Verteidiger hatten eine Verteidigererklärung für ihn verlesen, die er dann auf Frage des Gerichts bestätigte, was die Verteidigererklärung damit zur Einlassungen des Angeklagten machte. Wo er schon mal dabei war, sich einzulassen, stand er auch dem Gericht und der Staatsanwaltschaft für Nachfragen zur Verfügung.
Als dann einer der Verteidiger Fragen hatte, zierten sich die Verteidiger des Angeklagten ein wenig und ließen ihren Mandanten nicht auf jede Frage antworten. Das Ganze gipfelte dann in der Bemerkung eines seiner Verteidiger gegenüber dem fragenden Kollegen, die sinngemäß lautete, diese Frage werde sein Mandant nicht beantworten und dies sei nicht zuletzt im Interesse seiner (des fragenden Kollegen) Mandantin. Hoppla. Missstimmung auf den letzten Metern kam auf.
Ich fürchte, dass auch dieser abgetrennte Angeklagte demnächst als Zeuge benannt werden wird um dann ggf. auch diejenigen Fragen zu beantworten, die er heute als Angeklagter nicht beantworten wollte oder von denen zumindest sein Verteidiger nicht wollte, dass er hierauf antwortet.
1 Kommentar:
Hm. Warum musste ich gerade an die "Reise nach Jerusalem" denken?
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