"Bitte aufstehen!" Dieser Ruf erklingt im Laufe eines Hauptverhandlungstages vor manchen Gerichten nicht nur zu Beginn, sondern nach jeder Unterbrechung, ganz gleich, wie kurz diese ist.
Gerufen wird der mit Höflichkeitsformel versehene Befehl -zumindest in Koblenz- von den Wachtmeistern.
Adressaten sind sämtliche Prozessbeteiligten und aufstehen sollen sie, weil das Gericht eintritt. Das steht so in Nr. 124 RiStBV. Der geneigte Leser wird allerdings rasch feststellen, dass da nur drinsteht, dass man sich zu Beginn der Hauptverhandlung, bei Vereidigungen und bei der Urteilsverkündung zu erheben hat. Eine Hauptverhandlung beginnt aber nicht nach jeder Pause aufs Neue, sondern einmal täglich.
Die meisten Vorsitzenden kennen die Rechtslage, weshalb sie nach einer Pause bei Betreten des Sitzungssaales sagen, man möge Platz behalten.
Dann gibt es aber noch eine Handvoll Vorsitzende, die sie nicht kennen und ein Sitzenbleiben mit zum Teil sehr harschen Worten monieren und gar mit der Verhängung von Ordnungsgeldern drohen.
Hierauf gibt es dann je nach Temperament und Harmoniebedürfnis des Verteidigers unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten:
1. Man behält Platz, verweist höflich auf die RiStBV und wartet ab, was passiert. Geeignet für Kollegen, die Diskussionen schätzen. Harmoniebedürfnis 4 von 10.
2. Man behält Platz, verweist nicht auf die RiStBV und wartet ab, was passiert. Geeignet für Kollegen, die Diskussionen nicht schätzen. Harmoniebedürfnis 2 von 10.
3. Man behält Platz und schnauzt zurück: "Hoffentlich kennen Sie sich in der StPO besser aus als in der RiStBV!" Harmoniebedürfnis 0 von 10.
4. Man steht auf und entschuldigt sich. Geeignet für Kollegen, die sich auch für gestellte Anträge entschuldigen, weil diese dem Gericht Arbeit machen. Harmoniebedürfnis 10 von 10.
5. Man steht auf und verweist höflich auf die RiStBV. Geeignet für Kollegen, die wissen, wie es richtig ist, dem Vorsitzenden aber Gelegenheit geben möchten, sich bis zur nächsten Pause auf denselben Stand zu bringen. Harmoniebedürfnis 7 von 10.
6. Man steht auf, verweist auf die RiStBV einerseits und andererseits darauf, dass man gleichwohl aufsteht aus Gründen der Varizenprophylaxe. Harmoniebedürfnis 3 von 10.
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Vielleicht hat der ein oder andere Leser noch einen Vorschlag.