Freitag, 21. Oktober 2022

Es ist wieder da!

Nicht "Er ist wieder da", sondern "Es ist wieder da". Gemeint ist damit keine non-binäre Person, sondern schlicht ein Buch. Nun mag das Lesen von Büchern eine Beschäftigung darstellen, die ein wenig aus der Mode gekommen zu sein scheint; dennoch empfehle ich diese durchweg analoge Beschäftigung hiermit generell und besonders natürlich bezogen auf dieses Werk:

https://www.otto-schmidt.de/anwaltformulare-strafrecht-9783811487499

AnwaltFormulare Strafrecht

Herausgegeben von Steffen Breyer, Maximilian Endler und Anja Sturm, ist gestern AnwaltFormulare Strafrecht im C.F. Müller Verlag erschienen.

Wie bereits in den Vorauflagen, durfte ich zwei Kapitel dazu beitragen, darunter eines zu meinem Lieblingsthema "Befangenheit". Wer also immer schon mal wissen wollte, weshalb Schöffen, die Schokoladennikoläuse an Staatsanwälte verteilen, als befangen anzusehen sind, der kann dies hier nachlesen. Praktischerweise war der Befangenheitsantrag seinerzeit in einem Verfahren gestellt worden, in dem ich verteidigt habe, so dass ich sozusagen aus erster Hand berichte.

Warum schreibt man als Anwalt eigentlich Bücher? Ganz sicher nicht, weil man damit reich würde. Das Salär ist überschaubar und die vielen Arbeitsstunden, die in jedem Kapitel stecken, rechnet man besser nicht aus.

An die "Love-me-Wall" kann man sich das Buch im Gegensatz zu den FOCUS-Urkunden nicht hängen und eine Vitrine, in der ich bei Kollegen von Einträgen aus dem "Who is who" bis hin zu selbst gebastelten Modellautos schon allerlei sonderliche Dinge gesehen habe, besitze ich nicht.

Der Umstand, dass man die Arbeitsstunden von der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsstunden für den Fachanwaltstitel anerkannt erhält, ist angenehmer Effekt, aber gewiss nicht der Motor, der einen antreibt, Entscheidungen zusammenzutragen, Anträge zu formulieren, Rechtsprechung zu lesen und der Familie zu vermitteln, dass man Druckfahnen lesen muss anstatt den Geburtstag von Tante Gertrud mit zu feiern.

In meinem Fall ist es die Freude daran, sich mit Themen ein wenig wissenschaftlicher auseinander zu setzen als dies im Anwaltsalltag oftmals möglich ist. Gerade bei der Abfassung eines Befangenheitsgesuchs in laufender Hauptverhandlung fehlt die Zeit für Ausführungen in epischer Breite und tiefergehende Überlegungen. Kennt man aber eine große Zahl von Entscheidungen zu diesem Thema, fällt es zum Einen leichter, den Mandanten zu beraten und zum Anderen ist die Gefahr, an Formalien zu scheitern, die aus einem an sich begründeten Gesuch eine peinliche, da unzulässige Aktion machen, minimiert.

Ich habe nie mit den anderen Autoren darüber gesprochen, was genau sie antreibt, aber ich bin sicher, dass das Schreiben von Büchern nichts für Leute ist, die sich mit einem "Dünndrüber" zufrieden geben.In diesem Sinne ist dieses Buch nicht für Kollegen verfasst, die meinen, das bisschen Strafrecht könne man mal so nebenbei erledigen und die deshalb früher oder später von der prozessualen Realität schmerzhaft eingeholt werden.

Den Lesern und Anwendern der AnwaltFormulare Strafrecht wünsche ich viele gute Anregungen beim Kampf um´s Recht. Denjenigen Kollegen, die mich in den vergangenen Jahren seit Erscheinen der 4. Auflage mit selbst erstrittenen Entscheidungen versorgt haben, möchte ich danken. Ohne sie kann sich Rechtsprechung nicht weiterentwickeln, kann Mandanten nicht zu ihrem Recht verholfen werden und können Bücher nicht geschrieben werden.