Seit heute sind die Angeklagten nur noch zu Dritt. Der Tag begann zahlenmäßig mit einer Doppelkopfrunde, die, nachdem das Verfahren gegen einen Angeklagten eingestellt worden war, sich zu einer Skatrunde verkleinerte.
Der Angeklagte, gegen den das Verfahren nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt worden war, wurde nicht mit Kosten belastet. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft versagte ihm das Gericht. Hiergegen kann der Angeklagte nun binnen einer Woche sofortige Beschwerde einlegen.
Das Verfahren gegen meinen Mandanten und die beiden anderen Angeklagten wird kommenden Dienstag fortgesetzt.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Mittwoch, 28. August 2019
Freitag, 23. August 2019
Aktionsbüro Mittelrhein #3 - Der 7. Jahrestag
Am 20.08.2019 jährte sich der Tag des Prozessbeginns bereits zum 7. Mal.
Kein Grund zum Feiern.
Der 20.08.2019 begann mit einer Schweigeminute für den am 15.08.2019 verstorbenen Kollegen Wingerter, der einen der Angeklagten verteidigt hatte. Der Kollege gehörte im besten Sinne des Wortes zur alten Garde. Er nannte die Dinge beim Namen, scheute unbequeme Wahrheiten nicht, war hart in der Sache, aber stets formvollendet im Ton. Sein Mandant lag ihm am Herzen und es war nicht nur sein Beruf, sondern auch seine Berufung, das Beste für ihn zu erreichen. Es ist traurig, dass er das Ende des Verfahrens nicht erleben durfte.
Was neben der Erinnerung an ihn bleibt, ist ein Aktenordner voller Anträge in meinem Büro, ein Fundus an Kreativität und juristischem Handwerkszeug. Danke dafür, Herr Kollege.
Der 21.08.2019 sollte mit der Vernehmung eines ehemaligen Angeklagten beginnen, aber er begann mit Sprachlosigkeit. Sprachlosigkeit über den plötzlichen Tod eines Angeklagten, der in der Nacht zum 20.08.2019 verstorben war. Paul wurde nur 47 Jahre alt.
Dem Vorschlag des Vorsitzenden, an diesem Tag nicht zu verhandeln, widersprach niemand. Es wäre falsch gewesen, angesichts der Ereignisse zur Tagesordnung über zu gehen.
Kein Grund zum Feiern.
Der 20.08.2019 begann mit einer Schweigeminute für den am 15.08.2019 verstorbenen Kollegen Wingerter, der einen der Angeklagten verteidigt hatte. Der Kollege gehörte im besten Sinne des Wortes zur alten Garde. Er nannte die Dinge beim Namen, scheute unbequeme Wahrheiten nicht, war hart in der Sache, aber stets formvollendet im Ton. Sein Mandant lag ihm am Herzen und es war nicht nur sein Beruf, sondern auch seine Berufung, das Beste für ihn zu erreichen. Es ist traurig, dass er das Ende des Verfahrens nicht erleben durfte.
Was neben der Erinnerung an ihn bleibt, ist ein Aktenordner voller Anträge in meinem Büro, ein Fundus an Kreativität und juristischem Handwerkszeug. Danke dafür, Herr Kollege.
Der 21.08.2019 sollte mit der Vernehmung eines ehemaligen Angeklagten beginnen, aber er begann mit Sprachlosigkeit. Sprachlosigkeit über den plötzlichen Tod eines Angeklagten, der in der Nacht zum 20.08.2019 verstorben war. Paul wurde nur 47 Jahre alt.
Genauso beharrlich wie sein Schweigen während der siebenjährigen Prozessdauer war sein Festhalten am veganen Ernährungsstil. Ich war der einzige Mensch in Saal 128, der sich von ihm dazu hatte überreden lassen, einen seiner grünen Smoothies zu kosten und seither werfe ich regelmäßig Grünzeug in den Mixer. Er hatte Recht damit, dass das Gebräu deutlich besser schmeckt als seine Farbe es vermuten lässt. Oft sind es solch kleine Schnittmengen, die Menschen miteinander verbinden und die Erinnerung am Leben halten.
Dem Vorschlag des Vorsitzenden, an diesem Tag nicht zu verhandeln, widersprach niemand. Es wäre falsch gewesen, angesichts der Ereignisse zur Tagesordnung über zu gehen.
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