Donnerstag, 4. August 2011

Nachtrag zu: Ich Referendarin - nix verstehen

Dass es schon mal problematisch werden kann, wenn man sich nicht versteht, mag nachfolgender Beitrag verdeutlichen:


http://www.youtube.com/watch?v=uOg_8A-Zfn0


Vielen Dank an den Kollegen, der mich darauf aufmerksam gemacht hat!

Mittwoch, 3. August 2011

Mandant sitzt und sitzt und sitzt

Eine der häufigen Folgen von Strafverfahren sind Ehescheidungen. So auch im Falle eines Mandanten, der mir nach Abschluss des Verfahrens, das ihm für mehrere Jahre die Gastlichkeit einer rheinland-pfälzischen JVA einbrachte, das Mandat in seiner Scheidungssache erteilte.

Irgendwann ereilte mich die Ladung des Gerichts für einen Termin, zu dem auch das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde. Das ist klar, denn ähnlich wie bei der Eheschließung sind auch beim actus contrarius die Betreffenden anwesend.

Im Gericht angekommen, musste ich erstmal warten. Nicht auf´s Christkind (so lange dauerte es denn doch nicht), sondern auf den Beginn der Verhandlung, der sich verzögerte. Die Wartezeit wollte ich nutzen um noch ein paar Worte mit meinem Mandanten zu wechseln, den ich in einer der Haftzellen wähnte. Dort traf ich ihn aber nicht an und die Wachtmeisterei versicherte glaubhaft, dass noch kein Gefangenentransport eingetroffen sei.

Die Verhandlung begann dann ohne meinen Mandanten und auf Befragen erklärte die Vorsitzende, dass sie ihn gar nicht geladen habe, schließlich sitze der doch in der JVA. Auf meine Frage hin, was es denn dann zu bedeuten habe, dass sie das persönliche Erscheinen angeordnet habe, stutzte sie, blätterte in der Akte um dann festzustellen, dass das wohl ein Versehen gewesen sei. Sie habe auch gar nicht vor, die Ehe im Termin zu scheiden, sondern sie wolle erstmal die Ehefrau anhören. Mein Mandant solle zu einem späteren Termin bei einem anderen Gericht angehört werden, das näher an der JVA gelegen sei. Danach beraume sie dann wieder einen Termin an und dann werde in diesem die Ehe geschieden. So einfach sei das.

Klar, dachte ich, ist ganz einfach. Statt einem Termin gibt es 3, statt einem Richter sind 2 mit der Sache befasst, 2 Rechtsanwälte reisen zu 2 Anhörungen statt einer und danach noch zum Termin, in dem geschieden werden wird, aber man spart ca. 30 Kilometer Gefangenentransport. Fürwahr - ganz einfach.

Dienstag, 2. August 2011

Ich Referendarin - nix verstehen

Pfiffig ist sie, meine Referendarin aus dem Süden der Republik, die die Wahlstation nach Koblenz zu mir verschlagen hat. Fleissig ist sie übrigens auch. Überhaupt ist sie so, wie man sich Referendare wünscht, die die Stationen beim Rechtsanwalt nicht als Tauchstation verstehen.

Unlängst aber musste sie feststellen, dass sie an ihre Grenzen gestoßen war. Zur Besprechung erschien eine Dame mittleren Alters, die anstelle von Hochdeutsch einen hier heimischen Dialekt sprach, gespickt mit Ausdrücken, die aus der Zigeunersprache stammen.

Nach der Besprechung blickte mich meine Referendarin hilfesuchend an, meinte, sie habe nichts verstanden und wollte wissen, ob ich die Dame verstanden hätte. Ich hatte. Und danach hab ich es meiner Referendarin übersetzt. Pfiffig und fleissig wie sie nun mal ist, schreibt sie nun ein Rechtsgutachten zu dem von der Dame vorgetragenen Fall - auf Hochdeutsch.

Montag, 1. August 2011

Die angedichtete Tochter

Bei der Straftat, die der Angeklagte begangen haben soll, soll dessen Tochter Anna zugegen gewesen sein, berichtete die Zeugin. Sie kenne Anna.


Die Prozessbeteiligten schmunzelten, denn der Angeklagte hatte Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht und hierbei auch die Namen seiner Kinder (8 an der Zahl, darunter 3 Mädchen) genannt. Sämtliche Kinder tragen - nun sagen wir - eher ungewöhnliche Namen, im Stil von Chantal-Jolie oder Rocco-Maurice. Anna würde sich im Vergleich zu diesen Namen doch sehr schmucklos darstellen und auf Nachfrage erklärte der Angeklagte: "Anna? Habbich net!"



Hatte er wirklich nicht und tatsächlich erwies sich die Aussage der Zeugin nicht nur in diesem Punkt als - nun sagen wir - phantasievoll.