Schon vor Wochen hatte ich mich als Wahlverteidigerin für meinen Mandanten bestellt und war davon ausgegangen, dass das Gericht die schon lange zurückliegende Bestellung des Pflichtverteidigers aufheben würde. Dem war nicht so, denn heute Morgen beim Amtsgericht P. erschien Herr Kollege B., den das dortige Gericht beigeordnet hatte. Auf die erstaunte Frage meines Mandanten, wieso er denn auch erschienen sei, antwortete der Kollege: "Ich weiß auch nicht, was ich hier soll. Naja, schau´n mer mal". Was und worin er geschaut hätte, erschloss sich mir nicht, denn er hatte nicht mal eine Akte dabei, wenn man mal von seiner Handakte absieht, in der sich nur wenige Blätter befanden. Vermutlich hätte er aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft und sich ansonsten darauf verlassen, dass Gericht und Staatsanwaltschaft schon alles richtig machen.
Dies alles bleibt jedoch Spekulation, denn das Gericht gab meinem Antrag nach § 143 StPO statt und entpflichtete den Kollegen.
1 Kommentar:
Immerhin, das Honorar aus der Staatskasse gibt's trotzdem. Leicht verdientes Geld.
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