Die Rheinzeitung berichtet anlässlich des 2-jährigen Jubiläums des Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozesses über den Stand der Dinge. Einen Link kann ich nicht setzen, da die Onlineausgabe kostenpflichtig ist. Das ist nachvollziehbar und bezogen auf den Artikel nicht wirklich schlimm, denn er ist unspektakulär, passt ins Sommerloch und man könnte ihn überschreiben mit: "Im Westen nichts Neues". In ihm werden kritische Stimmen aus den Reihen der Verteidiger zitiert, wobei es nicht zu stören scheint, dass einer der zitierten Verteidiger schon vor Monaten aus dem Prozess ausgeschieden ist, nachdem das Verfahren gegen seinen Mandanten eingestellt worden war.
Wirklich interessant aber finde ich folgende Stelle des Artikels, in der es heißt: "Manche (gemeint sind Verteidiger) bitten darum, auf gar keinen Fall mit dem Neonazi-Prozess in Verbindung gebracht zu werden."
Hoppla. Was soll das denn bedeuten?
Mich würde ja interessieren, warum die Damen und Herren Kollegen nicht genannt werden wollen. Was ist schlimm daran, wenn ein Verteidiger seiner Arbeit nachgeht?
Liegt es an der politischen Ausrichtung der Angeklagten, dass man als Verteidiger außen vor bleiben möchte?
Wäre es vielleicht anders, wenn es um einen Prozess gegen Mitglieder der Antifa ginge?
Fernab vom Politischen: Würden die Kollegen genannt werden wollen als Verteidiger von (prominenten) Steuerstraftätern, Handtaschendieben, Drogenhändlern?
Welche Berufsauffassung haben diese Kollegen? Ist Strafverteidigung "igitt", so "igitt", dass man nicht damit in Zusammenhang gebracht werden mag? Wie verträgt sich eine solch (vermeintliche) Einstellung mit dem, was Strafverteidigung ausmacht?
Hans Dahs hat es in seinem Handbuch für Strafverteidiger einmal so formuliert:
„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“
Jeder Beschuldigte hat ein Anrecht auf einen Verteidiger. Idealerweise versteht dieser Verteidiger seine Arbeit, hat es nicht nötig, sich zu verstecken und kämpft - für den Mandanten.
In diesem Sinne: auf in den Kampf - jeden Tag aufs Neue!