Donnerstag, 11. April 2019

Aktionsbüro Mittelrhein #3 - 9. bis 12. Hauptverhandlungstag

Die Beweisaufnahme hat begonnen.

Die letzten Verhandlungstage waren geprägt von Zeugenvernehmungen zur einem Vorfall, der sich 2011 in einem Düsseldorfer Vorort ereignet haben soll. Die Anklage wirft einigen Angeklagten vor, sich an einem unangemeldeten Aufzug beteiligt zu haben, bei dem weiße Theatermasken getragen worden sein sollen. Zusätzlich soll Pyrotechnik in Form von Bengalos zum Einsatz gekommen sein. Angeklagt ist das Ganze als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Seinerzeit war die Polizei in Düsseldorf einiger Personen habhaft geworden, die sie im Umfeld der nicht angemeldeten Versammlung angetroffen hatte. Gegen diese Personen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingestellt. 

Soweit ehemalige Mitangeklagte einige der Angeklagten in früheren Vernehmungen hinsichtlich der Teilnahme an der Aktion belastet hatten, wiederholten sie diese Angaben in der jetzigen Hauptverhandlung nicht. Dadurch, dass die Vorfälle lange Zeit zurückliegen, konnten sich die Zeugen kaum noch an die Ereignisse erinnern und im Strafprozess zählt, stark vereinfacht ausgedrückt, nur Dasjenige, was im Zeitpunkt der Aussage noch erinnert wird. 

Einer der früheren Angeklagten schilderte nachvollziehbar, dass er seinerzeit nahezu jedes Wochenende bei irgendeiner Demonstration zugegen gewesen sei und heute beim besten Willen nicht mehr sagen könne, wann er wo mit wem gewesen sei und was genau sich ereignet habe.

Ähnlich ging es den seinerzeit mit der Sache befassten Polizeibeamten, die erst zum "Tatort" gekommen waren, nachdem die Versammlung sich bereits aufgelöst hatte.

Abweichend von der im ersten Durchlauf tätigen Kammer sieht die jetzige Kammer zwei wesentliche strafprozessuale Dinge anders. Zum Einen vertritt sie die Auffassung, dass ehemaligen Angeklagten kein generelles Zeugnisverweigerungsrecht mehr zusteht und zum Anderen handhabt sie Beurlaubungen großzügiger als ihre Vorgänger, weshalb am gestrigen Tag ohne einen Angeklagten verhandelt wurde. Dieser war beurlaubt worden, weil er die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen ablegte. Studiengang: Jura, was sonst?