Manche Mandanten kommen auf seltsame Ideen.
Unlängst schrieb mir ein inhaftierter Mandant, ich solle seinen Fall doch einmal vertraulich mit dem zuständigen Staatsanwalt besprechen. Vielleicht sei ein gemeinsames Abendessen der passende Rahmen, für dessen Kosten er, der Mandant, gerne aufkommen wolle.
Ich habe dem Mandanten geantwortet, dass ich seinen Vorschlag für einen Scherz halte und ihm mit gleicher Post eine Vorschusskostennote geschickt.
Damit habe ich mir Ausführungen dazu erspart, dass Strafverteidigung anders funktioniert als er sich das offenbar vorstellt.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Montag, 7. November 2011
Donnerstag, 3. November 2011
Freispruch durch den BGH im Polizistentötungsfall
Der BGH hat das Urteil der Koblenzer Schwurgerichtskammer aufgehoben und den Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0174/11
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0174/11
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