Im Koblenzer Bulgari Verfahren sagte heute zur Abwechslung mal eine Nebenklägerin aus, die erreichbar war. Das, was sie aussagte, war allerdings so gar nicht das, was sie vor gut einem Jahr der Polizei zu berichten gewusst hatte. Vielfach berichtete die Zeugin gänzlich andere Sachverhalte, so dass sich bei einigen Beteiligten schon der Eindruck aufdrängte, es müsse eine völlig andere Person im Zeugenstand sitzen.
Anwaltlich vertreten war sie übrigens auch, wobei die Kollegin keine Akte dabeihatte und sich vor diesem Hintergrund gar nicht erst die Mühe machen musste, die vielzähligen Vorhalte der Kammer aus der polizeilichen Vernehmung nachzuvollziehen.
Vielleicht war auch das zumindest körperliche Verhandensein der Nebenklägervertreterin der Grund, weshalb die Kammer die Zeugin nicht nochmals ausführlich über ihre Aussageverweigerungsrechte belehrte, denn wenn man einmal davon ausgehen will, dass sie heute keine Falschaussage gemacht hat, dann können die Angaben bei der Polizei nicht ganz gestimmt haben, was streng genommen eine falsche Verdächtigung darstellt. Wie man es dreht und wendet: der Beweiswert der Zeugin ist (zurückhaltend formuliert) - überschaubar.
2 Kommentare:
Kennt sie zumindest die Regeln von Doppelkopf? ;)
Ich fürchte nein und wenn, dann kennt sie heute diese und morgen jene. ;-)
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