Ich mag sie irgendwie, die Vorwegverteidiger, die, die noch bevor der Verteidiger Luft geholt hat um eine Frage zu stellen, schon wortreich bekunden, dass alles in bester Ordnung ist.
So auch gestern.
Geschwindigkeitsübertretung, Messung mit Einseitensenorgerät, Messbeamter als Zeuge.
Seine Aussage lautete verkürzt etwa wie folgt: das mache ich seit Jaaaahren so, also hab ich das auch am fraglichen Tag so gemacht. Hoppla, die Testbilder sind nicht in der Akte, aber ich habe heute Morgen noch gesehen, dass wir sie in der Dienststelle haben und die waren in Ordnung.
Hier ist übrigens mein Schulungsnachweis, der stammt aus Mai 2005 und betrifft das Messgerät, aber ich wurde in 2008 auf das Nachfolgemodell geschult und die Geräte funktionieren ähnlich.
Ich konnte nur noch fragen, ob er an die konkrete Messung eine Erinnerung hat, was er verneinen musste. Angesichts derart großer behaupteter Routine wäre jede anderslautende Antwort nicht nachvollziehbar gewesen. Ich habe ihn nicht gefragt, warum die angegebenen Bildnummern auf Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid nicht identisch waren, sondern nach seiner Entlassung einen Beweisantrag auf Einholung eines Gutachtens gestellt. Die Sache wird demnächst fortgesetzt - mit Gutachter.
3 Kommentare:
Aber aber! Solche Herrschaften sind doch gerichtsbekannt zuverlässig´. ;-)
Die Herrschaften vielleicht, aber die Messungen nicht unbedingt.
Interessant für mich als Laien ist, ob der Schulungsnachweis unbegrenzt gültig ist oder ob der Beamte die Schulung von Zeit zu Zeit wiederholen muß..?
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