Dienstag, 17. März 2009

Unterbringung im Frauenhaus oder Freudenhaus

Die im Koblenzer Bulgari Verfahren ehemals ermittelnde Staatsanwältin wurde heute als Zeugin vernommen. Nachdem sie zunächst bekundet hatte, eine umfassende Aussagegenehmigung zu haben, wollte sie bei der Frage, wo die Ermittlungsbehörden denn die angeblich zur Prostitutiion gezwungenen bulgarischen Frauen zwischen polizeilicher Vernehmung und Vernehmung vor dem Haftrichter untergebracht hätten, nicht so recht raus mit der Sprache. Nachdem geklärt war, dass sie auch diese Frage beantworten darf und muss, erklärte sie, man habe die Frauen in einem Hotel untergebracht.
Einer der Verteidiger wollte es genauer wissen, denn es war auch schon einmal die Rede davon gewesen, dass nicht alle Frauen im Hotel untergebracht gewesen seien, sondern einige im Frauenhaus. Und so fragte der Kollege nach dem Namen des Freudenhauses. Auf das allgemeine Prusten der Kollegen hin korrigierte er dann und fragte nach dem Frauenhaus.
Ob es sich bei dem Freudenhaus um einen Freud´schen Versprecher oder einen einfachen Versprecher handelte, wird man - wie so viele Dinge in diesem Verfahren - nicht ermitteln können.

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