Donnerstag, 5. März 2009

TKÜ auf Denglisch

Kennen Sie Denglisch? Nein? Ich bis gestern auch nicht. Heute weiß ich: es ist eine Mischung aus Deutsch und Englisch und wird meisterhaft beherrscht von einem der Angeklagten im Koblenzer Bulgari-Verfahren.
Kostproben gefällig?
"I hol you ab", "He wants to do it without Präservativ" oder "Wat mean you?"
Der Dolmetscher für die englische Sprache schien ein wenig überfordert angesichts dieser sprachlichen Ergüsse und war redlich bemüht, den geneigten Zuhörern einen Sinn zu vermitteln. Zu diesem Zweck übersetzte er Zeitformen, die der Angeklagte unstreitig gar nicht beherrschte, was den Verteidigern, von denen wohl alle viele Jahre Schulenglisch genossen haben, auffiel. Sodann wurde auf Rüge der Kammer an den Dolmetscher wieder linear übersetzt mit dem Erfolg, dass es zwar nervig blieb, zumindest aber nicht langweilig wurde.
Sollte das Gericht diesen Angeklagten irgendwann einmal verurteilen, freisprechen oder das Verfahren gegen ihn einstellen, hätte ich einen Vorschlag: als Auflage mindestens 3 Jahre VHS Kurs in Englisch - ohne Bewährung versteht sich.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Alternativ 900 Tagessätze zu je 100 Vokabeln.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Ich werde es bei Gelegenheit anregen.

Anonym hat gesagt…

Diese Strafe (900 x 100 Vokabeln) bei der vorliegenden grammatischen Begabung halte ich für gemeingefährlich. Wenn der gute Mann schon mit seinen 100 Vokabelchen ein undolmetschbares Gewusel zustande bringt, was könnte er dann mit 9.100 solchen Munitionseinheiten anstellen?
Da würde ich (englischer Muttersprachler und Übersetzer/Dolmetscher) zur Wahrung von Leib und Leben glatt die Flucht ergreifen!