Es ist schon erstaunlich, welche Fragen sich manch ein Mieter von der Ehefrau seines Vermieters bieten lassen muss. Die hatte nämlich mitbekommen, dass der Mieter Damenbesuch hatte und im Anschluss daran interessierte sie offenbar brennend, ob Nachwuchs geplant sei.
Angesichts der Tatsache, dass die Dame sogar den Müll der Mieter kontrolliert, wundert diese Frage allerdings wenig. Noch weniger, wenn man sich vergegenwärtigt, dass sie keine Hemmungen hat, sich in der Wohnung des Mieters umzusehen wenn dieser nicht da ist.
Was das Ganze mit Strafrecht zu tun hat?
Ganz einfach: dem duldsamen Mieter reisst langsam der Geduldsfaden und ich bin beauftragt, das Verhalten der Ehefrau des Vermieters auf seine strafrechtliche Relevanz hin zu überprüfen.
Es gibt Dinge vor denen man sich qua Verhütung schützen kann und es gibt Dinge, vor denen man sich hüten sollte. Kontrollierende Vermieterehefrauen gehören dazu.
4 Kommentare:
Nett kommentiert.
Als Referendarin und frisch gegründete Jungfamilie hatte ich eine ähnliche Vermieterin (bei der man durchaus auch mit solchen Fragen hätte rechnen können... ). Die auch am liebsten einen Wohnungsschlüssel behalten hätte und zu der Kategorie Eigentümer gehört, die erst ihren Anwalt fragen und dann ein Verhalten an den Tag legen, bei dem sie (glauben) damit durchkommen, wie weit sie den Bogen (über)spannen. Und damit auch leider viel zu oft durchkommen, wenn man ihnen nicht die Grenzen zeigt. Wie bei unserer Vermieterin, die sich die Zähne ausbiss - aber bei lauter älteren anderen Nachbarn leichteres Spiel hatte. Mich wundert immer noch, wieviele Menschen auch tatsächlich einen Schlüssel bei Vermietern oder Hausverwaltungen belassen oder an diese herausgeben. Angesichts der Not mancher, eine Wohnung zu bekommen, liegt da manches im Argen.
Was hatte ich immer ein Glück mit meinen Vermietern. Und was hat die Ehefrau des Vermieters des Mieters für ein Pech, dass er sich ausgerechnet an mich gewandt hat.
Um das Problem zu lösen braucht man doch nicht einmal ein Jurastudium oder ?
@kamikaze: Um das faktische Problem zu lösen, braucht es in der Tat kein Jurastudium. Juristisch kann man solche Vermieter aber mit ein wenig Geschick zur Weißglut treiben und dafür ist das Studium dann doch sinnvoll.
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