Freitag, 16. Oktober 2009

Das Picknick im Auto - Teil 2

Ich hatte vor Monaten berichtet über ein Picknick in einem Auto, bei dem u.a. eine Colaflasche so ungünstig geflogen sein soll, dass sie nicht nur die Windschutzscheibe, sondern auch die Kleidung der Beifahrerin nahezu vollständig zerstört hat.

Das vom Gericht eingeholte Gutachten zur Frage des Flugs der Colaflasche kam vor ein paar Wochen und endete mit dem für die Gegenseite ernüchternden Ergebnis, dass die Flasche keinesfalls die Windschutzscheibe zerstört haben kann.

Hiergegen wetterte dann die Gegenseite, wobei unterschiedlichste Handlungsabläufe geschildert wurden (Colaflasche in rechter Hand, in linker Hand, abgestützt, nicht abgestützt, Sitzposition eher vorne auf dem Sitz oder eher hinten, Emporschnellen der Hand nach oben etc.) und nun liegt das Ergänzungsgutachten vor.

Der Gutachter stellt zunächst klar, dass es nicht seine Aufgabe ist, sich mögliche Aktionen der Klägerin auszudenken, die dann zum gewünschten Ergebnis führen. Im Folgenden setzt er sich dann aber mit allen geschilderten Möglichkeiten auseinander, was zu keinem anderen Ergebnis führt. Die Klägerin hätte die Colaflasche schon gegen die Scheibe werfen müssen, damit die Schäden an der Windschutzscheibe plausibel wären. Das hat - zumindest bislang - noch nicht einmal die Klägerin selbst behauptet.

Es bleibt also spannend. Der Streitwert der Sache beträgt nicht mal 700 Euro, die Kosten des Rechtsstreits belaufen sich nach der Einholung von Gutachten und Ergänzungsgutachten schon jetzt auf ein Vielfaches.

2 Kommentare:

Mausflaus hat gesagt…

ich glaub das bestätigt dann die These "Cola ist ungesund" ;-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Mausflaus: Und teuer ist es obendrein. Wasser wäre bei Weitem nicht so schlimm gewesen. Die rückstandsfreie Entfernung aus Sitzen, Kleidung, Autoteppich hätte glatt dazu geführt, dass man ein paar Klagepositionen weniger gehabt hätte.