Verkehrsunfallanzeigen sind manchmal ein wahre Fundgrube für Anekdoten.
Herr A war mit seinem Pkw rückwärts aus seiner Grundstückseinfahrt gefahren, auf der Straße fuhr Herr B. Herr A fuhr gegen den Pkw des Herrn B.
Die Polizisten vor Ort taten ihre Pflicht und befragten beide Unfallbeteiligte. Die schoben sich wechselseitig die Schuld zu. Herr B meinte, Herr A hätte - wenn er denn schon hinten keine Augen habe - sich von einem Dritten aus der Einfahrt herauswinken lassen müssen und Herr A war der Meinung, dass Herr B ihn schließlich hätte weiträumig umfahren können.
Der Abschlussvermerk des vermutlich genervten Polizeibeamten hat ein bisschen was von Kindergarten, Kuchenförmchen und Kabbelei: "Da kein Unfallbeteiligter eine Schuld einsah, wurde aus diesem Grund beiden Beteiligten ein Vorwurf gemacht."
Ätschibätschi.
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