Morgen steht ein Hauptverhandlungstermin im Allgäu an, dessen Aufhebung wegen einer Terminskollision ich unmittelbar nach Erhalt der Ladung beantragt hatte. Das ist nun fast 2 Wochen her und seither bin ich ohne Nachricht. Ein Anruf bei der Geschäftsstelle führte leider nicht zum gewünschten Ergebnis. Der Beamte war zwar sehr freundlich, aber er hatte weder die Akte vorliegen noch konnte er den Richter erreichen.
Vielleicht hat meine Mitarbeiterin heute mehr Glück, damit ich meinem Mandanten nicht raten muss, auf Verdacht hin ohne mich ins Allgäu zu reisen, damit ihm zumindest ein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO erspart bleibt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen