Ein Mandant beauftragte mich mit ihrer Verteidigung. Er brachte eine "Bekannte" zur Besprechung mit und staunte, als ich ihn eingangs darum bat, mir eine Schweigepflichtsentbindungserklärung in Bezug auf seine Begleiterin zu unterschreiben. Das habe er bisher noch bei keinem Anwalt machen müssen und überhaupt sei das ja ziemlich überflüssig, da er seine Bekannte schließlich mitgebracht habe. Ich bestehe auf der Formalie, er unterschreibt. Wie üblich frage ich ihn nach seinem Lebenslauf, seinem beruflichen Werdegang und - seinem Einkommen.
Er zuckt, wirft einen verstohlenen Blick auf seine Begleiterin und ich ahne, dass er just in diesem Moment die Tragweite seiner soeben unterzeichneten Erklärung erkennt.
Freilich kann er diese Frage so ad hoc nicht beantworten und wir telefonieren deswegen demnächst noch mal. Zur nächsten Besprechung kommt er bestimmt alleine, da bin ich mir ziemlich sicher.
1 Kommentar:
Hä? Was haben die - von der Begleiterin mitgehörten - Auskünfte des Mandanten (!) über sein Einkommen mit Ihrer (!) Schweigepflicht zu tun??
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