Um es kurz zu machen: der Dolmetscher war jedenfalls besser als der im letzten Termin. Schlechter wäre zwar auch kaum gegangen, aber soweit meine Kenntnisse des Schulenglischen reichten, konnte ich seinen Übersetzungen folgen.
In der Sache selbst wurde u.a. ein Asservat - ein ausländischer Pass - in Augenschein genommen, der angeblich einen der Angeklagten zeigen sollte. Das Foto des Angeklagten soll nachträglich in den Pass kopiert worden sein. Die Inaugenscheinnahme ergab: das Foto zeigt einen Mann, der mit dem Angeklagten bis auf Haut- und Augenfarbe praktisch keine Ähnlichkeit aufweist. Man war sich schnell einig, dass es der Einschaltung eines Gutachters zur Frage der Identität wohl nicht bedarf.
Beim nächsten Mal soll es weitergehen mit dem Anhören der durchgeführten Telekommunikationsüberwachung. Es klang bereits an, dass es technisch schwierig werden könnte, die "passenden" Stellen auf Anhieb zu finden. Wie erfreulich, dass nicht nur "passende" Stellen gehört werden müssen, sondern die gesamte TKÜ (die Maßnahme dauerte vier Monate).
Ein Widerspruch gegen die Verwertung der Erkenntnisse aus den TKÜ wurde seitens der Verteidigung bereits angekündigt.
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