Während die Vernehmung eines Zeugen im Gange ist, hört man, wie im Beratungszimmer ein Handy klingelt. Dann sieht man wie sich einer der Schöffen wortlos erhebt und im Beratungszimmer verschwindet. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung und stellt fest, dass sei ihm auch noch nicht passiert. Es vergehen einige Minuten bis der Schöffe - wieder wortlos - wieder auftaucht und Platz nimmt. Das Mobiltelefon hat er diesesmal dabei um - zwischenzeitlich wird die Sitzung fortgesetzt - darauf herumzutippen.
Zugunsten des Schöffen wollen wir mal davon ausgehen, dass er nicht wusste, was er da angestellt hatte. Das Gericht muss während der Dauer der Hauptverhandlung immer ordnungsgemäß besetzt sein, was impliziert, dass alle Verfahrensbeteiligten anwesend sind und sich nicht nach Belieben entfernen dürfen. Eine nicht ordnungsgemäße Besetzung kann mit der Revision gerügt werden. Ich vermute, der Vorsitzende hat den Schöffen zwischenzeitlich auf diesen Umstand hingewiesen und ihm erklärt, dass die Anordnung von Unterbrechungen Sache des Vorsitzenden ist.
1 Kommentar:
"....um darauf herumzutippen...." ?
ich erinnere mich an Zeiten,in denen Rechtsprechung über (kurz) eingenickte Richter kursierten, ...... war der Richter hier so baff, weder auf Rausgehen noch auf simseln zu reagieren ? Man kann sich vorstellen, dass Angeklagte oder ihre Verteidiger derlei kaum unter den Augen des Richters tun könnten...eine zumindest humorvollgekleidete passende Äusserung wäre mir da schon entflutscht
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