Diese Frage stellte unlängst ein Richter, der in der Hauptverhandlung ein Asservat aus der Plastikhülle nehmen und dabei verhindern wollte, dass seine Fingerabdrücke auf dem Schriftstück auftauchen.
Hintergrund: die Polizei hatte das Schreiben eingetütet und auf die Hülle "Spurenträger" geschrieben. Untersucht hatte man das Schriftstück im weiteren Verlauf jedoch nicht.
Zufällig hatte keiner der Verfahrensbeteiligten gerade Plastikhandschuhe parat. Mein Vorschlag, einen von mir mitgeführten Frühstücksbeutel zu nehmen, aus dem ich für diesen Zweck sogar den Inhalt entfernt hätte, fand leider keinen Anklang, löste aber im Zuschauerraum Heiterkeitsreaktionen aus. Ein als Zeuge anwesender Polizeibeamter bot an, beim Präsidium anzurufen und dort Handschuhe anzufordern. Auch abgelehnt. Schließlich besorgte die Staatsanwältin Einweghandschuhe bei der Asservatenkammer und die Verhandlung wurde fortgesetzt.
2 Kommentare:
"einen von mir mitgeführten Frühstücksbeutel"
Na, hoffentlich haben Sie den nicht in Ihrer Aktentasche mitgeführt. Wenn das Finanzamt mitliest, könnte es daraus eine private Verwendung der Aktentasche folgern und Ihnen den Betriebsausgabenabzug versagen.
Keine Sorge. Ich besitze keine Aktentasche. Mädchen haben (Hand)-täschchen. ;-)
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