Die Woche beginnt mit dem Anruf eines erstaunten Mandanten, der wissen möchte, ob er einer Ladung der Polizei zur Zeugenvernehmung folgen muss.
Ich kläre ihn auf. Nein, er muss nicht zur Polizei, auch nicht als Zeuge. Allerdings muss er damit rechnen, von der Staatsanwaltschaft geladen zu werden und dort muss er dann hin.
Der Mandant ist erfreut. Es sei nicht so, dass er nicht mitwirken wolle bei der Aufklärung von Straftaten (hier: Verkehrsunfall mit verletzter Person), aber abends um 21 Uhr ziehe er sein Sofa dem Polizeirevier vor. Ich hake nach: 21 Uhr? Ja, und er habe nachgefragt, es sei kein Tippfehler. Er faxt mir zum Beweis die Ladung. Ich kann ihn gut verstehen und versichere ihm, dass Staatsanwälte zwar oftmals auch bis nach 16 Uhr arbeiten, aber Zeugenvernehmungen um 21 Uhr äusserst selten sind.
1 Kommentar:
Die Folgen des Schichtdiensts, vermutlich.
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