Ich hatte hier von einem Mandanten berichtet, dem das prozessuale Hin und Her irgendwie zuviel war, aber kurzfristig den Ehrgeiz entwickelt hatte, es verstehen zu wollen.
In der Fortsetzungsverhandlung wurde ein weiterer Kriminalbeamter gehört, der zu der Frage, ob die Angaben des Kronzeugen in anderen Fällen zuverlässig gewesen seien, nichts beitragen konnte. Seine Kollegin (die mit der falschen Wahllichtbildvorlage) hatte in der vorangegangenen Sitzung bekundet, dass zumindest eine vermeintliche Händleradresse, die der Kronzeuge angegeben habe, sich nicht bestätigt habe.
Zusammenfassend: ein schweigender Kronzeuge, zwei Aussagen von Kriminalbeamten, aus denen nicht wirklich Honig zu saugen war und eine beigezogene Akte über das Verfahren des Kronzeugen (> 1000 Seiten), die zu lesen am Wochenende ich das Vergnügen hatte.
Das reichte in der Gesamtschau nicht. Als der Kriminalbeamte entlassen war, schaute der Richter in die Runde. "Und was machen wir jetzt?"
Ich: "Ein freisprechendes Urteil."
So wurde es gemacht. Und was soll ich sagen?! - Mein Mandant hat´s verstanden. Sofort!
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