Freitag, 11. Juni 2010

Korrektur in Sicht

Ein Mandant hatte sich vor einem Amtsgericht 15 Monate ohne Bewährung eingefangen. Der Mandant war nicht einschlägig vorbestraft, die letzte Vorstrafe liegt mehr als 10 Jahre zurück, er hat einen festen Job, 3 minderjährige Kinder, ist verheiratet, kurz - das Urteil war eine Katastrophe!

Selbst die Staatsanwaltschaft hatte in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht eine Bewährungsstrafe beantragt, aber der Einzelrichter war dermaßen in Geberlaune, dass er gewaltig über das Ziel hinausschoss. Seine Strafzumessungserwägungen im Urteil zu der Frage, warum eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht komme, sind denkbar knapp und erschöpfen sich in der Feststellung, dass weder in der Person noch in den Taten besondere Umstände vorlägen, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigten. Diese formelhafte Feststellung reicht freilich nicht, weshalb das Urteil in dieser Form keinen Bestand haben kann.

Telefonate mit Gericht und Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass man es dort genauso sieht. In Kürze wird also eine Korrektur des Urteils erfolgen. Alles wird gut.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Jeder Mittelständler hat eine Qualitätssicherung (und da geht es nicht um die Zukunft eines Menschen). So etwas würde ich mir auch bei Entscheidungen auf AG-Niveau wünschen. Ist aber bestimmt zu teuer ... obwohl, die ganzen Verfahren die dann nicht mehr in eine 2te Runde müssen gegengerechnet ...

Anonym hat gesagt…

Jetzt wüsste man natürlich gerne, was der Mann den gemacht hat. Ganz für nichts bekommt man ja nun auch keine 15 Monate ohne Bewährung...

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Bisweilen finden sich bei den Amtsgerichten echte "Unikate", die sich nicht darum scheren, wenn sie aufgehoben werden und daher ausurteilen, wonach ihnen der Sinn steht. Wie sagt man doch so schön: der unabhängigste Richter ist der Amtsrichter ohne Karriereambitionen. Ich bin froh, dass es die Berufungsinstanz gibt.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Ich berichte davon nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens. Sie werden staunen, wie wenig man tun muss um sich 15 Monate ohne Bewährung einzufangen. Versprochen.

ElGraf hat gesagt…

Manche jener Unikate schaff(t)en es sogar bis zum Justizsenator: http://de.wikipedia.org/wiki/Ronald_Schill

Matthias hat gesagt…

Qualitätssicherung bei der Justiz?
Das bedeutet Stillstand der Rechtspflege auf Jahre.