Ich hatte dem auswärtigen Kollegen, der mich danach fragte, wie denn die X. Berufungskammer so gestrickt sei, wahrheitsgemäß geantwortet, dass es - zurückhaltend formuliert - schwierig werden würde, sie davon zu überzeugen, aus der Freiheitsstrafe ohne Bewährung eine solche mit Bewährung herauszuholen.
Leider habe ich Recht behalten. Trotzdem selbst die Staatsanwaltschaft Bewährung beantragt hatte, sahen die Berufungskämmerer die Sache anders.
Bitter für einen Angeklagten, wenn sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig sind und dann das Gericht hiervon abweichend entscheidet.
2 Kommentare:
Wechseln die Schöffen der Kleinen Strafkammer oder nicht?
Schöffen, bei bestimmten Vorsitzenden sind das Sesselwärmer, und sonst GAR NICHTS!
Kommentar veröffentlichen