Dienstag, 8. Juni 2010

Rechtskraftpanik

Als ich gestern Nachmittag im Büro ankam, fand ich einen Telefonvermerk vor:

"Herr X. hat angerufen. Er hat das Urteil zugeschickt bekommen. Es sei rechtskräftig. Er versteht das nicht, da Berufung eingelegt werden sollte. Bittet DRINGEND um Rückruf!!!"

Herr X. hatte mich vor ein paar Wochen beauftragt, Rechtsmittel gegen ein gegen ihn ergangenes Urteil eines Amtsgerichts einzulegen. Das wurde gemacht. Per Fax. Sendebericht ist in der Akte, daneben ein Vermerk meiner Reno, die sich telefonisch den Eingang des Faxschreibens hatte bestätigen lassen. Also alles im grünen Bereich.

Also mache ich mich daran, den dringenden Rückruf zu erledigen. Der Mandant ist ziemlich aus dem Häuschen und kaum zu beruhigen. Ich frage ihn, ob sich auf dem Urteil ein Vermerk befindet, der lautet: "Das Urteil ist rechtskräftig seit ..." Nein, kein Vermerk, aber, so der Mandant: "Da steht drüber IM NAMEN DES VOLKES!!!" Das ist so üblich, auch wenn ein Urteil nicht rechtskräftig ist, erkläre ich ihm.

Darauf hin kann er wieder lachen und hat was gelernt: nicht überall, wo IM NAMEN DES VOLKES draufsteht, ist Rechtskraft drin.

1 Kommentar:

IchInBerlin hat gesagt…

"Im Namen des Volkes"

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass ein Urteil nicht in _meinem_ Namen gesprochen wurde oder muss ich dazu aus dem Volk austreten?