Mandanten zu erklären, warum man manche Anträge stellt, warum man Widersprüche zu Protokoll erklärt oder Fragen beanstandet, führt aus meiner Sicht oft zu weit. Wo will man anfangen, wo aufhören?
Gestern beim AG S.
Vorwurf: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Einziger Zeuge (neben Polizisten): ein Kronzeuge, der nach seiner Verurteilung Angaben dazu gemacht hatte, wie und an wen er die Kilos verteilt haben will. Wegen der Tat, die meinem Mandanten vorgeworfen wird (dem will er was "mitgebracht", ohne dabei selbst Gewinn gemacht zu haben) war er nicht verurteilt worden.
Also stand ihm ein umfassendes Schweigerecht zu. Der Richter belehrte ihn entsprechend, der Kronzeuge guckte verwirrt aus dem karierten Hemd. Ich beantragte, ihm einen Zeugenbeistand beizuordnen, da zumindest für mich erkennbar war, dass er nach der Belehrung nicht wirklich verstanden hatte, dass ihm ein weiteres Verfahren drohen könnte. Dieser Antrag wurde abgelehnt, nachdem der Zeuge erklärt hatte, er habe die Belehrung verstanden, wolle aber mal zwei Minuten allein mit dem Staatsanwalt sprechen.
Dieser Vorgehensweise widersprach ich. Wurde auch abgebügelt und die Sitzung unterbrochen. Nach dem Gespräch mit dem Staatsanwalt erklärt der Zeuge, keine Aussage zu machen. (Hätte er eine gemacht, hatte ich mir schon notiert, dass eine Frage von mir an ihn sein würde, was er denn mit dem Herrn Staatsanwalt besprochen habe.)
Und dann kam noch eine Polizeibeamtin, die eine Wahllichtbildvorlage der Marke "Ist er das?" (Vorlage von lediglich einem Foto) durchgeführt hatte. Wieder Widerspruch.
Dem Mandanten habe ich gesagt: "Sie müssen das nicht verstehen. Meine Eltern haben viel Geld dafür bezahlt, dass ich das verstehe." Das hat er verstanden.
1 Kommentar:
Hoffentlich nicht nur Deine Eltern sondern auch er oder seine Eltern. ;-))) Schöne Pfingsten!
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