Der Kollege Melchior teilt über sein Blog mit, kein Postbote zu sein.
Der hiesigen Staatsanwaltschaft habe ich das noch nie mitteilen müssen, wohl aber dem ein oder anderen einsitzenden Mandanten auf die Frage, ob ich nicht einen an Freundin/Mutter/Ehefrau etc. gerichteten Brief "mitnehmen" könne.
Der Hinweis auf die andere Berufswahl wird in der Regel besser verstanden als langatmige Erläuterungen dazu, weshalb es auch einem Anwalt nicht erlaubt ist, Kassiber zu befördern.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen