Eine Mandantin war ganz aufgeregt. Sie hatte eine Vorladung der Polizei erhalten. Tatvorwurf: Nachstellen (Stalking). Geschädigter: ihr Ehemann, von dem sie getrennt lebt. Anzeigeerstatter: dito. Anwaltlicher Rat: der Vorladung nicht folgen, erstmal besorgen wir uns die Akte.
Anwaltlicher Gedanke: Trennungsdrama mit strafrechtlichem Nebenkriegsschauplatz.
Als die Akte eintrudelt, wird klar, dass eine Abweichung vom Normalfall vorliegt: der Anzeigeerstatter berühmt sich, böse Briefe von seiner Gattin erhalten zu haben. Der Inhalt der Briefe lässt jedoch eher darauf schließen als stammten sie von einer männlichen Person, bei der es sich um eine seiner jetzigen Freundin nahestehende männliche Person handeln dürfte (Tenor: "Lass die Finger von meiner Frau und geh zu deiner zurück!"). Verfolgt werden will er auch, nämlich von einem silbernen Pkw. Seine Frau fährt einen blauen Pkw. Einen Schnurrbart wie der Mann im silbernen Pkw trägt sie übrigens auch nicht.
Ich bin frohen Mutes, dass die Ermittlungen gegen meine Mandantin alsbald eingestellt werden.
2 Kommentare:
Mal wieder eine "großartige" Leistung unser Strafverfolger: nicht ermitteln (oder gar die eigene Akte lesen), aber irgend jemand anschuldigen, Angst machen und abwarten wie reagiert wird. Zum Glück kamen die Briefe nicht per mail, sonst hätten die "Behörden" einfach erst mal eine Hausdurchsuchung bei Ihrer Mandantin gemacht. Grusel!
Das hätte die Gute dann vollends aus der Bahn geworfen.
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