Donnerstag, 19. November 2009

Spaß mit dem Gas

Es ist die Zeit der Jahresverbrauchsabrechnungen.

Vergangenes Jahr teilte mir mein Gasanbieter mit, es bestünde ein Guthaben zu meinen Gunsten (immerhin 964 €) und ich möge bitte eine Bankverbindung mitteilen, auf die das Guthaben überwiesen werden solle. Dem komme ich nach. Per Fax übrigens, so dass ich wieder mal über einen OK-Vermerk verfüge...

Gestern erhalte ich die Abrechnung für das laufende Jahr, wieder endend mit einem Guthaben, diesmal noch höher als auf der letzten Abrechnung. Diesmal will man aber keine Bankverbindung wissen, sondern teilt mit, dass man es auf die Bankverbindung (...) überweisen werde.

Ich rufe an und frage, wie sich das Guthaben errechne und ob es sein könne, dass das Guthaben aus dem vergangenen Jahr nicht überwiesen worden sei. Ja, dem sei so, antwortet die freundliche Dame vom Kundenservice. Ich hätte meine Bankverbindung nicht mitgeteilt, so dass man nicht habe überweisen können. Woher man denn diesmal meine Bankverbindung wisse, wenn ich sie angeblich nicht mitgeteilt hätte, frage ich. Schweigen. Ich kontere noch mit dem OK-Vermerk auf meinem Sendebericht, wohl wissend, dass man darüber streiten kann, ob damit auch der Eingang bewiesen wird. Am anderen Ende ruft die Dame sich den Vorgang nochmal auf und stellt fest, dass das Fax eingegangen ist. Na also. Warum man nicht überwiesen habe, wisse sie auch nicht und wie es mit Verzugszinsen aussehe, könne sie mir auch nicht sagen. Wieso mein Guthaben angesichts dieser Umstände erst Anfang Dezember überwiesen werde, entziehe sich ebenfalls ihrer Kenntnis.

3 Kommentare:

Kand.in.Sky hat gesagt…

Vermutung:
Outsourcing der Abrechnungsstelle ("im Zuge der Verbesserung von Kundenservice..." blalabber..)



#k.

Alfred hat gesagt…

Hmmm, legt man sich erwartete Zahlungen in dieser Höhe nicht auf Wiedervorlage?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Alfred: Ob "man" das tut, weiß ich nicht. Ich habe es nicht getan.