Samstag, 7. November 2009

Halloween und die Nachwirkungen

Ausgerutscht sei die 8-jährige, so ihr Anwalt in einem wütenden Schreiben an meine Mandantin, Frau A.. Im Treppenhaus vor deren Wohnung. Dort habe nämlich Toilettenpapier gelegen. Zugegeben, Toilettenpapier gehört für gewöhnlich nicht ins Treppenhaus, aber es trug sich zu am 31.10.. Bevor die kürbisgesichtigte Halloweenwelle von USA zu uns überschwappte war der 31.10. schlicht der Reformationstag. Heute, wette ich, kennt nicht mal ein Drittel der an diesem Tag u.a. mit Klorollen bewaffneten Kinder, die Bedeutung des Reformationstages, aber das ist ein anderes Thema.

Zurück zum ausgerutschten Kind, für dessen Prellungen meine Mandantin als Hauseigentümerin haften soll: die habe dafür Sorge tragen müssen, dass in ihrem Hausflur kein Klopapier herumliege und da sie das nicht getan habe, soll sie nun zahlen. Das Kind war übrigens selbst in Süßes-oder-Saures-Halloween-Mission unterwegs.

Wir warten nun ab, ob das Ganze in eine Klage mündet und schütteln bis dahin einfach nur den Kopf.

Ich persönlich warte übrigens noch darauf, eine Anzeige wegen Körperverletzung und/oder Beleidigung zu kassieren. Nach dem 5. Klingeln am 31.10. (die Süßigkeitenvorräte waren schon nach dem 2. Klingeln vollständig aufgebraucht, es war kurz nach 21 Uhr), fanden es ein paar Halloweenscherzkekse besonders originell, die Klingel einzuklemmen, was mich dazu veranlasst hatte, dem Treiben stimmgewaltig ein Ende zu machen. Das Süße war aus, ich dafür aber stinksauer.

8 Kommentare:

Alfred hat gesagt…

Einfach selbstgebackene Muffins bevorraten - mit ein wenig Meerrettich drin.
Im nächsten Jahr klingeln die bei Ihnen nicht mehr.

Oder ist das schon Körperverletzung?

Unknown hat gesagt…

Ich hatte dieses Jahr vor selbst Süßes oder Saures zu sagen, wenn jemand kommt der Süßes will, nur um mal die Reaktion zu sehen.
Leider ist niemand gekommen.
Ok, kann ich auch gut mit leben, hat man wenigstens seine Ruhe.

Ich würde, wenn man schon bei Muffins ist, die mit schönen Chilis verfeinern, aber nur wenn es zu schlimm ist, da es mir sonst die Chilis nicht Wert ist.

Allerdings würde ich dann wirklich Angst haben wegen Körperverletzung, eine Chili pro Muffin würde ich schon nehmen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Alfred: Nach der Kommentierung ist Körperverletzung eine üble unangemessene Behandlung, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht unerheblich beeinträchtigt.
Hinzukommen muss noch der Vorsatz des Täters, genau dies zu wollen. Wenn die Tat dann noch rechtswidrig ist und der Täter schuldfähig, liegt eine Körperverletzung vor.

Wer also Muffins mit Chili backt um diese an Halloween zu servieren, das mit dem Vorsatz tut, dass es den Konsumenten nicht guttun wird und obendrein noch alle Latten am Zaun hat, macht sich strafbar.

Kand.in.Sky hat gesagt…

ab dem 11.11.: sexuelle Nötigung in Köln, Düsseldorf und Mainz.

*hicks*


#k.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Kand.in.sky: Sie haben Koblenz vergessen. Koblenz ist auch eine Hochburg des rheinischen Frohsinns.

Kand.in.Sky hat gesagt…

@KR
wenn man hier so mitliest eher eine Hochburg der ColaVerbrecher und StinkefingerFlegel... aber keine Sorge, auch "Magnum" (der mit dem Schnäuzer) stand mal im Verdacht die Touristen von Hawaii fernzuhalten.


#k.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Kand.in.Sky: Nun mal nicht gleich auf eine ganze Herde schimpfen wegen ein paar schwarzer Schafe. Koblenz hat einige touristische Highlights, die Jahr für Jahr ein paar Tausend Touristen herlocken. Hier ist es wirklich schön. So! Das musste mal gesagt werden. :-)

Pascal hat gesagt…

Wie war das? "Die Rechtsordnbung geht davon aus, dass jeder seinen Schaden selber tragen muss, sofern er keinen Dummen findet, den er verklagen kann"...