Ein Mandant schickt mir zwei ihm zugestellte Schriftstücke zu mit der Bitte, mich der Sache anzunehmen. Eines trägt die Überschrift: "Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe" ein anderes "Klage". Es geht um Unterhalt und damit um Familienrecht.
Das neue Familienrecht ist seit dem 01.09.2009 in Kraft und hat auch zu Änderungen in den Begrifflichkeiten geführt. Hat ein Mandant nicht genügend Geld, beantragt man seit 01.09.2009 Verfahrenskostenhilfe (vorher: Prozesskostenhilfe); Kläger gibts auch nicht mehr, die heissen jetzt Antragsteller.
Wie der Kollege heisst, der diese Begriffe noch nicht kennt, verrate ich nicht. Was ich aber verrate, ist, dass er immerhin den Titel "Fachanwalt für Familienrecht" führt. Alle Achtung.
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