Mittwoch, 2. Juni 2010

Mal so aus dem Bauch...

Anruf eines Bekannten, der einen Bekannten hat und der wiederum hat einen Kumpel, der sein Boot verkauft hat. Das Boot lag an einem Stellplatz und der neue Eigentümer des Bootes meine nun, er dürfe den Liegeplatz weiter nutzen.

Frage: "Wie ist das denn jetzt so rechtlich?"
Gegenfrage: "Was steht denn im Vertrag?"
Antwort: "Woher soll ich das wissen?"

So kommen wir nicht weiter. In derartigen Momenten rufe ich gelegentlich nach meiner Sekretärin, sie möge mir die Glaskugel bringen oder eine tote Katze, in deren Gedärmen ich dann lesen kann. Diesmal lasse ich das sein und bemühe stattdessen das Beispiel mit dem Arzt, der ohne Untersuchung bestenfalls mutmaßen kann, was es mit dem Zwicken im linken Unterbauch so auf sich haben könnte.

Der Fragesteller, dem das Beispiel mit dem Bauch und dem Arzt wohl gefallen hatte, formuliert seine Frage um: "Und mal so aus dem Bauch...?"
Nein, auch nicht so aus dem Bauch vermag ich zu beurteilen, was Vertragsgegenstand war und was nicht.

Hat jemand zufällig einen guten Hellseher bei der Hand, den ich für derartige Fälle weiterempfehlen könnte?

15 Kommentare:

RAinBraun hat gesagt…

Mensch, da hast Du soo lange studiert..und die teuren Fortbildungen besucht..und dann weißt Du das nicht. ;-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Ich geb nicht auf. Schaue grade im VHS Programm nach einem Hellsehkurs für Anfänger. Machste mit, wenn ich einen finde?

RAinBraun hat gesagt…

Klar! Ich hatte vor wenigen Tagen des Flyer eines "Mediums" im Briefkasten. Vielleicht ruf ich ihn mal an, ob er auch Kurse gibt.

Andreas Neuber hat gesagt…

Die dürren Angaben des Anrufers hätten für einen Zivilrechtler aber ausgereicht, eine gezielte Frage zu stellen :
"Ist der Verkäufer des Bootes auch Eigentümer des Liegeplatzes?"

Da Boote wohl auch "mündlich" verkauft werden können, war die Frage "Was steht im Vertrag?" nicht korrekt.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@AndreasNeuber: Sie haben völlig Recht! Als gemeiner Strafverteidiger fallen mir solche Fragen nicht ein. Darf ich Sie künftig in derartigen Fällen empfehlen?

Anonym hat gesagt…

Völlig falsch, Herr Kollege Neuber. Die einzig richtige Frage in diesem Fall wäre gewesen:

"Würde es dem Freund Deines Bekannten etwas ausmachen, mich persönlich anzurufen, mir das Problem aus erster Hand zu schildern und mich für meinen weisen Rat angemessen (Gegenstandswert: Preis des Bootes) zu vergüten?"

Jede andere Frage ist ein schwerer Kunstfehler bei solchen Nassauern.

Gast hat gesagt…

Da man davon ausgehen kann, dass dazu im Mietvertrag (sofern dieser überhaupt schriftlich abgeschlossen wurde) ebensowenig ein Sterbenswörtchen steht wie im Kaufvertrag (sofern dieser überhaupt schriftlich abgeschlossen wurde), könnten Sie auf dieser Basis doch die Rechtsfrage einfach mal beantworten - auch für Ihre treuen Leser, die sie jetzt mit dem Problem "angefixt" haben.

Anonym hat gesagt…

"Fir mäine gudden Fröinde"

RA Kompa hat gesagt…

Unbedingt zu beachten ist der gestrige Rat des Kollegen Dosch von Klawtext: http://klawtext.blogspot.com/2010/06/magie-und-hokuspokus-im-zweifel-besser.html

Bei Interesse vermittle ich gerne Hellseher, Mentalisten und Löffelbieger meines Vertrauens zu Ausbildungszwecken!

Stephan hat gesagt…

Ich habe für derartige Fälle immer eine Tüte Glückskekse parat. Aus einem lese ich dem Anrufer entsprechend vor.

Anonym hat gesagt…

@Gast: Keine Verträge abzuschließen, vereinfacht die Sache natürlich enorm. ;-) Dann folgt der Fall stur den Regeln der nicht papiernen Beweise: Parteivernehmung, Zeugen... herrlich!

Mausflaus hat gesagt…

gibts da nicht so Wahrsager-Hotlines bei den einschlägigen Privatsendern?

NEBGEN - rough justice hat gesagt…

@ anonym: Keine Verträge abschließen klappt bei vielen Menschen deshalb nicht, weil die gar nicht merken, wenn sie Verträge abschließen

@ Kerstin Rueber: Bei komplizierten Fragen einfach immer "ja" antworten. Das hören die Menschen gerne. Außer, sie haben gefragt, ob der Rat etwas kostet... ;-D

Anonym hat gesagt…

Irgendwie am Problem vorbei.

Wozu schafft man sich ein Boot an?
In der Regel, um daran Freude zu haben, damit herumzufahren.
Nicht, um mit dem Liegeplatzbesitzer Stress zu bekommen.
Man braucht keine Glaskugel, um dem neuen Bootsbesitzer zu raten, da mal persönlich bei dem Liegeplatzbesitzer vorstellig zu werden, und nach den Konditionen zu fragen.
Wenn die einem nicht zusagen, sollte man aus eigenem Interesse mit dem Boot wo anders hin fahren, wo es passt.
Dafür braucht man keinen Anwalt.
..
Achsoo! Ja, nun.. Wo bin ich denn hier grad am kommentieren.. ;-)

Viele Grüße von einem Pragmatiker

Tourix hat gesagt…

Was sagen denn die Sterne ?
Zu mir haben sie noch kein Wort gesagt :-(