Was man hier lesen kann, könnte man für einen schlechten Scherz halten.
Es verklagt eine Lehrerin eine minderjährige Schülerin auf Unterlassung der Behauptung, sie, die Lehrerin, leide an einer Hasenphobie und drehe bereits beim Anblick eines Hasen durch.
Momentan sei das Gericht mit der Überprüfung befasst, ob die aufgestellte Behauptung der Schülerin stimme oder nicht. Wie es damit befasst ist, erfährt der geneigte Leser leider nicht.
Ich mutmaße mal, dass Frau Lehrerin deshalb auf Unterlassung klagt, weil die angebliche Behauptung der Schülerin falsch ist (anderenfalls würde ihr ein Unterlassungsanspruch nicht zustehen). Folglich müsste sie beweisen, frei von "Hasophobie" zu sein.
Für Phobien und artverwandte Leiden und deren Diagnose sind Fachärzte für Psychiatrie zuständig. Es könnte demnach ein fachärztliches Gutachten genügen, der Lehrerin zum Erfolg zu verhelfen.
Abzuwarten bleibt, welche Kaninchen - pardon Hasen - der Anwalt der Schülerin aus dem Hut zaubern wird. Manchmal möchte man wirklich Mäuschen sein.
10 Kommentare:
Na, mein Häschen, haben wir wohl mal wieder die gleiche Idee gehabt ;-)
Ein IMHO weiterer Fall von "Gute Güte!".
Was will die Lehrerin denn damit erreichen?
Frühpensionierung, weil sie durch ihr Verhalten erwiesenermaßen als untauglich für ihren Beruf herausstellen wird? Das ist für sie doch eine lose-lose Situation, egal wie das juristisch ausgeht.
Wieso wurde das Verfahren überhaupt möglich?
Ok, Juristen ticken da wohl irgendwie anders..
..ein an eine Schultafel gezeichneter Hase führt zu einem Gerichtsverfahren..
http://www.mattwardman.com/blog/wp-content/uploads/20090421-ceci-nest-pas-une-pipe-rene-magritte.jpg
Erinnert mich ein bisschen an den Fall, in dem eine Karrikatur in einem dänischen Käseblatt Aufstände in fernen Ländern verursachte.
Aber immerhin wird hier gegen den (in diesem Fall: mutmaßlichen) Urheber keine Axt, sondern nur die juristische Keule geschwungen.
Was läuft hier falsch, daß so etwas hierzulande möglich ist?
Wenn Lehrer so etwas machen - gilt das heutzutage noch als Erfüllung der Aufgabe, junge Menschen nicht nur zu lehren, sondern auch zu sozialisieren?
Da ist doch irgendwo ein Fehler in der Matrix.
@Werner: Yep. Nur mit dem Unterschied, dass es bei dir ein Rammler war. Danke übrigens für das Häschen; ist eine echte Steigerung nach dem Nebenklagemäuschen von gestern;-)
Wenn das so weitergeht, bin ich zum Wochenende der Horrorhase und dann statte ich der hasophobischen Pädagogin mal einen Besuch ab.
Na ja, bei der Nebenklage denke ich dann eher auch an die etwas größeren Nager ... Ich habe da so einige Berlinerinnen - also weibliche Pfannkuchen sind das nicht - im Auge, da könnte Ratte noch ein liebgemeintes Kompliment sein.
@anonym Das ist das Problem, wenn eine Klage erhoben wird, muss sie auch bearbeitet werden. Und das in diesem Fall bisher berichtete, spricht sogar dafür, dass gewisse Erfolgsaussichten im Raum stehen.
Liebe Frau Rueber,
ich bin neugierig.
Was wollen Sie der denn gern erzählen?
Und was glauben Sie, was die antworten wird.. "Reden Sie mit meinem Anwalt".
*zynischgrins*
@anonym: Gar nichts. Als Horrorhase will ich mir nur selbst ein Bild machen.;-}
Also, ich habe auch ein Problem mit Hasen, aber das ist eine andere Geschichte. ;-)
Die arme Schülerin hat es leider gar nicht so leicht - nicht die Lehrerin trägt die Beweislast, sondern die Hasenhetzerin. Da bleibt zum Beweis des Vorliegens dieser Phobie wohl nur der von Ihnen bereits angesprochene Zylinder in der mündlichen Verhandlung...
Schüler wegen so einem Quatsch verklagen - darauf kommen wohl wirklich nur Lehrer; nicht ohne Grund die gefürchtetste Berufsgruppe unter den Mandanten.
Hallo! Hatte den Fall vor einigen Wochen auch mit Wonne gelesen, und mich gefragt, wie man soetwas lösen soll. Am besten Lehrerin auf einer Insel werden, auf der es keine Hasen gibt? ;) Naja. Ich möchte Sie aber gerne kurz auf etwas anderes aufmerksam machen, wenn ich darf.
Wenn Sie in Ihrem Post auf den einyelnen Artikel von t-online.de verlinkt hätten, dann wäre dieser dort erschienen. So wie hier mit anderen Blogs: http://nachrichten.t-online.de/mixa-erhebt-vorwuerfe-gegen-kirche/id_41955520/index (siehe Page rechts unten).
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