Der Kollege Burhoff berichtet hier über einen Messbeamten, der während der Messung ein Nickerchen im Messfahrzeug gehalten hat.
Ein Betroffener hatte, nachdem er von der im Messfahrzeug installierten Blitze fotografiert worden war, seinerseits ein Foto gemacht, das den schlafenden Messbeamten zeigt und durch Vorlage dieses Fotos die Einstellung seines Verfahrens erreicht, in dem der Messbeamte als Zeuge seitens der Ordnungsbehörde benannt worden war.
Ich finde das irgendwie schade. Nicht, dass ich dem Geblitzten die Einstellung seines Verfahrens nicht gönne, sondern weil mir das nicht passiert ist.
Ich hätte ohne Vorlage des Fotos gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, einen Kollegen mit meiner Verteidigung beauftragt und in der Hauptverhandlung über den Einspruch wäre ich gespannt gewesen auf die Einlassung des Zeugen. Ich habe noch keinen Messbeamten erlebt, der eingeräumt hätte, geschlafen oder Fehler bei der Messung gemacht zu haben. Mag sein, dass ich zu schlecht von Messbeamten denke, aber diese Gelegenheit der Überprüfung meines Vorurteils hätte ich mir nicht nehmen lassen.
Übrigens: ich kenne § 109a Abs. 2 OWiG. Und trotzdem hätte ich es so gemacht.
3 Kommentare:
Wieso auch nicht? Andere Arten, sich zu vergnügen, kosten ja auch Geld, z.B. Theater, Kino, Zirkus, Disco usw. Und hier würde es quasi sogar für einen guten Zweck ausgegeben.
"Messbeamte", die während des Einsatzes schlafen, gibt es nicht.
Das Photo ist entstanden, als der Beamte - selbstverständlich bei ausgeschaltetem Messgerät - in seiner wohlverdienten Mittagspause ein kurzes Nickerchen eingelegt hat.
na, was fies :-))
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