In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Freitag, 14. November 2008
Nerven verloren - Teil 2
Ich hatte bereits berichtet, dass ein Mandant ohne Rücksprache mit mir eine Berufungsrücknahme veranlasst hatte. Er war in letzter Zeit zweimal verurteilt worden und ich hatte gegen jedes der Urteile nach Rücksprache mit ihm Berufung eingelegt. Nun hat er auch die zweite Berufung zurückgenommen. Das Amtsgericht M. hat mir sein Schreiben mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme zugesandt. Mir kreisen gerade verschiedene Antwortmöglichkeiten durch den Kopf, angefangen bei "Jeder seines Glückes Schmied" über "Die Verteidigung geht davon aus, dass der Angeklagte sich bei Abfassung des Schreibens zumindest im Zustand des § 21 StGB befunden haben muss" bis hin zu: "Nach dem Dafürhalten der Verteidigung handelt es sich bei dem Schreiben um eine Erklärung nach § 118 BGB."
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1 Kommentar:
Dann liegt die Ursache wohl eher ein Stockwerk höher. Ganz oben, im Oberstübchen.
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