Nachdem ich in der vergangenen Woche mehrfach mit dem Vorsitzenden einer kleinen Strakammer wegen eines Termins zur Berufungshauptverhandlung telefoniert und wir schließlich einen Termin für Ende diesen Monats festgezurrt hatten, rief er mich nun erneut an: "Ihr Mandant hat wohl die Nerven verloren." Ich:"???". Er: "Er hat die Berufung zurückgenommen." Ich:"!!!"
Macht man sowas? Nein, sowas macht man nicht! Man nimmt kein Rechtsmittel zurück ohne Rücksprache mit seinem Verteidiger. Man macht das schon gar nicht, wenn im Urteil wesentliche Aspekte der Strafzumessung nicht zugunsten des Verurteilten berücksichtigt wurden.
Ich werde den Mandanten aufsuchen wenn ich mich wieder abgeregt habe und ihm dann mal den Puls fühlen.
3 Kommentare:
Aber ganz vorsichtig. Das pulsverursachende Organ ist ja höchstwahrscheinlich ein Stockwerk tiefer gerutscht.
Großer Gott! Nicht auch noch das.
Ups, bin ich jetzt sprachlich aus der Kurve geflogen? Gemeint war's nämlich nicht so. Pardon.
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