Samstag, 15. November 2008

Nerven verloren - Antwort ans Gericht

Ich habe mich für folgende Version entschieden:

"In der Strafsache

g e g e n

G.

2020 Js XXXX/06.2b Ls

nehme ich Bezug auf das dortige Fax vom 13.11.2008. Ich bin bemüht, kurzfristig in Erfahrung zu bringen, ob es sich bei der von meinem Mandanten ohne Rücksprache mit mir abgegebenen Erklärung um eine solche nach § 118 BGB handelt. Unmittelbar im Anschluss werde ich auf die Sache zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin"

2 Kommentare:

Tobias Feltus hat gesagt…

Aber nicht das jetzt der Vorsitzende die Nerven verliert ;-)

doppelfish hat gesagt…

... nicht, daß der Vorsitzende erst §21 StGB und dann §63 StGB aufschlägt.