Mittwoch, 19. November 2008

Mea culpa - Wartepflichten eines Verteidigers

Nun weiß ich endlich, wer daran schuld ist, dass mein Mandant gleich zweimal in Folge die Nerven verloren und die Berufungen zurückgenommen hat: ich!
Und das kam so:
Um einen weiteren Tatvorwurf mit ihm zu besprechen war ich unlängst in der JVA. Mein Mandat war zu diesem Zeitpunkt allerdings unpässlich und liess mir ausrichten, er stünde unter der Dusche. Nachdem er sein Pflegeprogramm in für mich erträglicher Zeit nicht abgeschlossen hatte, fuhr ich unverrichteter Dinge zurück ins Büro. Die Sache eilte schließlich nicht und dass ich gegen die beiden amtsrichterlichen Urteile Berufung eingelegt hatte, war mit ihm besprochen und die Abschriften der Rechtsmittelschriften hatte ich ihm auch schon übersandt.
Ebenfalls habe ich sofort schriftlich bei ihm nachgefragt, weshalb er ohne Rücksprache mit mir die Berufungen zurückgenommen habe. Mein Mandant antwortet mir nun sinngemäß, ich sei an allem schuld, da ich ihn nicht besucht hätte. Er hätte soviele Fragen gehabt, die der Erörterung bedurft hätten und ich hätte mich nicht sehen lassen. Deshalb hätte er ohne mich mit vielen unbeantworteten Fragen entscheiden müssen. So!
Offenbar war es ihm weder möglich, mich über den Sozialdienst anzurufen (bei dringenden Fragen an den Verteidiger geht das schon mal) noch konnte er sich des Postweges bedienen.
Fazit: einer - so hoffe ich - Mindermeinung zufolge sollte der Verteidiger brav zuwarten bis ihn der Mandant frisch geduscht und gefönt zur Audienz empfängt um nicht zu riskieren, dass mit diesem die Nerven durchgehen.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tja. Und je mehr man mit dem Mandanten zu besprechen hat, desto eher wird man es schätzen, daß er nicht "stinkt wie ein Puma".

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@doppelfish: Der Sommer ist vorbei und damit ist diese Gefahr weitgehend gebannt.

Tobias Feltus hat gesagt…

Egal was, der Anwalt hat immer schuld.

Das gilt übrigens auch für eine Anwältin ;-)