Heute gings weiter: der Eichschein war zwischenzeitlich eingetroffen, zur Bereifung gabs keine erhellenden Neuigkeiten. Da ich bezweifelte, dass die beiden Beamten die Messung bzgl. Geschwindigkeit und Abstand ordnungsgemäß durchgeführt hatten, stellte ich Beweisanträge. Flugs wurde ein Sachverständiger herbeigerufen, der meine Zweifel leider ziemlich zerstreute. Also musste ich mit dem Tatsächlichen arbeiten. Meinem Mandanten waren drei Verstöße (Geschwindigkeit, Abstand, Überholen im Überholverbot) vorgeworfen worden. Jeder Verstoß für sich nicht wild, aber alle zusammen führten zum Punkteeintrag, da im Bußgeldbescheid Tateinheit angenommen worden war. Allerdings war die Abstandsgeschichte im mehr als zähfließenden Feierabendverkehr passiert und das Überholen ganz kurz hinter dem Verbotsschild. Bei der Abstandsmessung kam hinzu, dass sich der Sachverständige nicht ganz so klar geäussert hatte wie beim Geschwindigkeitsverstoß. Ich hatte bereits wieder den Griffel gespitzt für einen weiteren Antrag als die Richterin vorschlug, auf den Geschwindigkeitsverstoß zu beschränken. So geschah es. 40 Euro, Rechtsmittelverzicht und ich bin froh, dass ich entgegen meiner ersten Absicht keinen Kleinkrieg eröffnet habe wegen der Vorlage der Kollisionstermine.
Alles in allem also ein gutes Ergebnis bei einer Richterin, die zwar misstrauisch ist, aber sowohl in wie auch außerhalb der Hauptverhandlung sehr freundlich, souverän und maßvoll.
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